Doppelte Staatsbuergerschaft
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Optionen zur Wiedereinbürgerung für ehemalige Deutsche

21/12/2024

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Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) am 27. Juni 2024 stehen einige Deutsche Staatsbürger, die Ihre Staatsangehörigkeit bereits verloren haben, vor der Frage, ob und ggf. wie sie wieder Deutsche Staatsangehörige werden können. 

Für Deutsche, die in Australien oder anderswo ausserhalb Deutschlands leben (und dort auch weiterhin leben möchten), kommt unter Umständen, je nach Einzelfall, eine Wiedereinbürgerung aus dem Ausland (ggf. unter Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit) nach § 13 StAG in Betracht (siehe Wiedereinbuergerung).

Für Deutsche, die die Absicht haben nach Deutschland zurückzukehren, kommt dagegen unter Umständen eine für ehemalige Deutsche erleichterte Rückkehr bzw. Aufenthaltserlaubnis gemäss § 38 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nach Deutschland mit einer anschliessenden Wiedereinbürgerung in Deutschland in Betracht. Während ein Antrag nach § 13 StAG unter Umständen eine Begründung erfordert, die vom Bundesverwaltungsamt bewertet wird, kann die (erneute) Annahme der Deutschen Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit innerhalb Deutschlands unter dem neuen StARModG gegebenenfalls auch ohne ausführliche Begründung erfolgen. Dieser Weg kann daher unter Umständen gewisse Vorteile haben und mag für den ein oder anderen ehemaligen Deutschen eine erwägenswerte Handlungsoption sein. Informationen erhält man bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der zuständigen Bürgerbehörde in Deutschland. Alternativ biete ich Beratung auf Honorarbasis an (siehe Beratung).
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Auswirkung der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts auf Einbürgerungen bzw. Wiedereinbürgerungen aus dem Ausland

17/7/2024

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Einige Deutsche, die die Australische Staatsbuergerschaft (oder eine andere fremde Staatsangehörigkeit) beantragt und bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) am 27. Juni 2024 angenommen haben, ohne das bis dahin erforderliche Beibehaltungsverfahren zu beachten, mussten die Erfahrung machen, dass sie die Deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Wer nach Verlust der Deutsche Staatsangehörigkeit diese wieder erhalten möchte, kann dies unter Umständen über einen Antrag auf Einbürgerung bzw. Wiedereinbürgerung (§ 13 StAG) erreichen. Auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) soll die Wiedereinbürgerung nach wie vor nach den Vorgaben des § 13 StAG verlaufen. 

Das Bundesverwaltungsamt verweist darauf, dass die Regelungen für die Einbürgerung von Personen im Ausland (§ 13, § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz) auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) unverändert bleiben (siehe
Bundesverwaltungsamt). Allerdings gilt das neue Prinzip der Gesetzesreform hinsichtlich der generellen Hinnahme von Mehrstaatigkeit auch für Einbürgerungen aus dem Ausland. Daher wird bei (Wieder)einbürgerung nicht (mehr) die Aufgabe der aktuellen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit verlangt (siehe Wiedereinbürgerung).
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Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft getreten

27/6/2024

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Heute, am 27. Juni 2024, tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft. Mehrstaatigkeit wird demnach mit dem neuen Gesetz generell hingenommen und die Annahme einer anderen fremden Staatsangehörigkeit führt nicht mehr automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Insoweit ist auch das Erfordernis der Beantragung einer Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit (sogenannte Beibehaltungsgenehmigung) entfallen und das sogenannte Beibehaltungsverfahren wird abgeschafft. Das Bundesverwaltungsamt und das Innenministerium haben hierzu Details veröffentlicht:
  • allgemein zum StARModG siehe hierzu beim Bundesverwaltungsamt und beim Innenministerium
  • speziell zur Beibehaltungsgenehmigung siehe hierzu beim Bundesverwaltungsamt
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Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) verkündet, aber noch nicht in Kraft getreten.

28/3/2024

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Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html). Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat weitere Informationen hierzu veröffentlicht (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/_documents/Hinweis_Gesetz.html). Das BVA hebt folgende Punkte hervor:

Das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes entfallen.

Das Gesetz wird am 27. Juni 2024 in Kraft treten.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt allerdings noch die derzeitige Rechtslage!, d.h.:
Bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einem nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung ausgehändigt wurde.
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Bundesrat billigt Gesetzt zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

4/2/2024

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Das vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedete Gesetzt zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 2. Februar 2024 vom Bundesrat gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet (siehe Beschluss des Bundesrats: www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1041/59.html).
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Bundestag beschliesst Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

20/1/2024

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Am 19 Januar 2024, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts mit 382 Stimmen gegen 234 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen. Der Gesetzentwurf sieht generell die Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor und macht damit den Weg für die doppelte Staatsbürgerschaft frei (Weitere Einzelheiten siehe Lesung des Bundestages). Nach dem der Gesetzentwurf den Bundestag passiert hat muss das Gesetz noch verkündet werden und soll nach dem Entwurf drei Monate danach in Kraft treten. Dies könnte also bereits Anfang des 2. Quartals geschehen. Danach wäre es dann nach dem Gesetz nicht mehr erforderlich eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Bis dahin bleibt es allerdings bei der aktuellen Rechtslage. Das BMI hat einen Zeitstrang zum Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht.
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Expertenstreit über Reform des Staatsbürger­schaftsrechts

15/12/2023

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Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, den 11. Dezember 2023, haben sich Sachverständige über die Reform des Staatsbürger­schaftsrechts auseinandergesetzt (siehe Veröffentlichung des Bundestages). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (siehe 20/9044) sieht unter anderem vor, bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen. Im folgenden einige ausgewählte Einschätzungen von Experten aus der Zusammenfassung des Bundestages: 

Die Anerkennung der Mehrstaatigkeit wurde von Prof. Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin begrüßt. Dies zeige, dass in Deutschland künftig gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von der Herkunft gelten solle. Trotz viele positiver Veränderungen werde die Situation der mehr als 126.000 von Staatenlosigkeit betroffenen Menschen in Deutschland durch das Gesetz nicht hinreichend erfasst, kritisierte Christiana Bukalo vom Verein Statefree. Sie forderte eine explizite Nennung von Staatenlosigkeit im Staatsangehörigkeitsgesetz.

Dagegen kritisierte Ferdinand Weber von der Universität Göttingen, dass mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit eine „Ineinssetzung von soziokultureller Identität mit Pässen betrieben“ werde. Es irritiere, „wie selbstverständlich die Anhänger des Doppelpasses diesen als Ausdruck von Modernität feiern und die Kritik als latent nationalistisch abtun, obgleich der Doppelpass seinerseits eine ethnokulturelle Herkunftslandbindung perpetuiert“, heißt es in seiner Stellungnahme. Es stimme keineswegs, dass der Doppelpass in einem „modernen“ Einwanderungsland selbstverständlich ist, befand Weber.

Ulrich Vosgerau, Privatdozent der Universität Köln, hielt die weitere „Modernisierung“ des Staatsangehörigkeitsrechts „weder für sinnvoll noch für verfassungsgemäß“. Sie schade staatlichen Interessen und füge dem deutschen Volk Schaden zu, sagte er. Klar sei, dass jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeschoben werden könne. Das sei schon jetzt mit Blick auf die Aktivitäten des Remmo-Clans, der Silvester-Straftaten junger Männer mit Migrationshintergrund und der antisemitischen Demonstrationen ein Problem, „weil die alle eingebürgert sind“, sagte Vosgerau. (hau/11.12.2023).
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Abgeordnete beraten über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

30/11/2023

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Im folgenden einige ausgewählte Stellen aus der Zusammenfassung des Bundestages:

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 30. November 2023, mit der Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit befasst. Die Abgeordneten haben erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (20/9044) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Die Innenministerin ging auch auf die antisemitischen Demonstrationen in Deutschland in den vergangenen Wochen ein. Für die Einbürgerung werde ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung „ohne Wenn und Aber“ gefordert. „Wer sich antisemitisch betätigt, darf kein Deutscher werden“, machte sie deutlich. Dieses Stoppschild sei schon lange vor dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober im Gesetzentwurf verankert worden. Es gelte auch für alle, die Israel das Existenzrecht absprechen. „Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass es im Gesetz dazu Änderungsbedarf gibt, stehe ich dem ausdrücklich offen gegenüber“, sagte Faeser.

Von einem „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ sprach Alexander Throm (CDU/CSU). „Daran ist auch nichts modern“, fügte er hinzu. Es sei denn, man bezeichne den Verzicht auf eigene innerstaatliche Interessen zukünftig als modern. „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“, sagte Throm. Auf Ablehnung stößt bei der Union auch die geplante Akzeptanz einer Mehrstaatlichkeit bei der Einbürgerung. Das sei generell falsch, befand Throm. 

Deutschland, so Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen), sei ein Einwanderungsland, dessen offene Gesellschaft „seine Einheit nur in Vielfalt gestalten kann“. Dennoch liege die Einbürgerungsquote im EU-Vergleich weit hinten. „Deshalb kürzen wir die Einbürgerungsfristen, während die Voraussetzungen gleichbleiben“, sagte sie. Als einen Meilenstein bezeichnete Polat die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit, die der Lebensrealität vieler Menschen gerecht werde. 

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) sieht in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts „im Lichte unserer Interessen“. 

Gökay Akbulut (Die Linke) begrüßte den Gesetzentwurf. Derzeit lebten fast zwölf Millionen Menschen in Deutschland, die nicht Staatsbürger seien und von politischer Teilhabe ausgeschlossen seien. Daher sei das Gesetz richtig. Erst die Staatsbürgerschaft eröffne den Menschen eine langfristige Perspektive für ihr Leben in Deutschland.

Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsvorschlägen. So plädiert er unter anderem für eine ausdrückliche Klarstellung, dass auch „geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Dem stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu und empfiehlt, diese Unvereinbarkeit für „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ festzuschreiben. (hau/sto/30.11.2023)
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Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

24/8/2023

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Nachdem das Innenministerium im Mai diesen Jahres einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes veröffentlicht hat und Länder, Verbände sowie andere Institutionen hierzu Stellung genommen haben, hat die Koalition sich nun geeinigt und dem Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser zugestimmt. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Mehrstaatigkeit möglich sein soll. 

Im nächsten Schritt wird der Entwurf nun in den Bundestag eingebracht. Wenn das Gesetz die erforderliche Zustimmung erhält, kann es in Kraft treten. Nach Auskunft der deutschen Presse geht Innenministerin Nancy Faeser davon aus, dass dies idealerweise bereits im Januar kommenden Jahres geschehen könnte (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/staatsangehoerigkeitsrecht-102.html).
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Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes veröffentlicht - Zulassung von Mehrstaatigkeit vorgesehen

22/5/2023

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Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Länder und Verbände haben nun die Gelegenheit zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. 

Der Entwurf sieht vor,  den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufzuheben. Einbürgerungen sollen danach künftig generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) soll daher nicht mehr notwendig sein.

Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit soll auch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und entsprechend damit das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG) wegfallen.

Gesetzesänderungen zu § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz, also das Verfahren zur Einbürgerung ehemaliger Deutscher (Wiedereinbürgerung), sind in dem Entwurf nicht vorgesehen (mit Ausnahme der sich implizit aus § 8 StAG ergebenen Änderungen). Zu der unterschiedlichen Verfahrenspraxis für Anträge bei Verlust vor bzw. nach dem 1. Januar 2000 nimmt der Entwurf nicht Stellung.

Der Entwurf ist auf der Internetseite des Bundesinnenministerium einsehbar (siehe Link).
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