Das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes entfallen.
Das Gesetz wird am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gilt allerdings noch die derzeitige Rechtslage!, d.h.:
Bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einem nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung ausgehändigt wurde.