Die Anerkennung der Mehrstaatigkeit wurde von Prof. Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin begrüßt. Dies zeige, dass in Deutschland künftig gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von der Herkunft gelten solle. Trotz viele positiver Veränderungen werde die Situation der mehr als 126.000 von Staatenlosigkeit betroffenen Menschen in Deutschland durch das Gesetz nicht hinreichend erfasst, kritisierte Christiana Bukalo vom Verein Statefree. Sie forderte eine explizite Nennung von Staatenlosigkeit im Staatsangehörigkeitsgesetz.
Dagegen kritisierte Ferdinand Weber von der Universität Göttingen, dass mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit eine „Ineinssetzung von soziokultureller Identität mit Pässen betrieben“ werde. Es irritiere, „wie selbstverständlich die Anhänger des Doppelpasses diesen als Ausdruck von Modernität feiern und die Kritik als latent nationalistisch abtun, obgleich der Doppelpass seinerseits eine ethnokulturelle Herkunftslandbindung perpetuiert“, heißt es in seiner Stellungnahme. Es stimme keineswegs, dass der Doppelpass in einem „modernen“ Einwanderungsland selbstverständlich ist, befand Weber.
Ulrich Vosgerau, Privatdozent der Universität Köln, hielt die weitere „Modernisierung“ des Staatsangehörigkeitsrechts „weder für sinnvoll noch für verfassungsgemäß“. Sie schade staatlichen Interessen und füge dem deutschen Volk Schaden zu, sagte er. Klar sei, dass jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeschoben werden könne. Das sei schon jetzt mit Blick auf die Aktivitäten des Remmo-Clans, der Silvester-Straftaten junger Männer mit Migrationshintergrund und der antisemitischen Demonstrationen ein Problem, „weil die alle eingebürgert sind“, sagte Vosgerau. (hau/11.12.2023).