Doppelte Staatsbuergerschaft
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Staatsangehoerigkeit 

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Wer an dieser Stelle etwas mehr Zeit hat, kann sich nun gerne erklären lassen, wann und warum die Begriffe "Staatsangehörigkeit" und "Staatsbürgerschaft" benutzt werden.    

Was bedeutet es "Staatsangehöriger" bzw. "Staatsbürger" zu sein und gibt es da eigentlich einen Unterschied? 

Die Staatsangehörigkeit beschreibt die „Angehörigkeit“ oder Zugehörigkeit zu einem Staat, d.h. es handelt sich um eine rechtliche Verbindung zum Staat ähnlich der einer Mitgliedschaft. Diese rechtliche Beziehung zwischen Bürger und Staat begründet „staatsbürgerliche“ Rechte und Pflichten, so z.B. das Wahlrecht oder die Wehrpflicht. 

Juristen können sich natürlich wunderbar weiter über die unterschiedliche Bedeutung solcher Begrifflichkeiten streiten. Ich kann jedoch bereits an dieser Stelle dem gemeinen „Staatsbürger“ bzw. „Staatsangehörigen“ vorausschicken, dass die Unterscheidung zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit kaum noch praktische Bedeutung hat. Das Gesetz verwendet in Deutschland den Begriff der „Staatsangehörigkeit“. In der Praxis werden aber beide Begriffe synonym verwendet. 

Wer einen ausgedehnteren Ausflug in den terminologischen Irrgarten der Begriffe "Wohnsitz", "Nationalität", "Staatsangehörigkeit" und "Staatsbürgerschaft" unternehmen möchte, der findet hierzu einen Beitrag im Blog unter der Überschrift "Woher kommst Du?".

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