Ein Beitrag von Rechtsreferendar Fabian Zimmermann
Die Bedeutung des Sports als Argument im Rahmen des Beibehaltungsverfahrens
I. Staatsangehörigkeit und Sport
Die Staatsangehörigkeit spielt im Bereich des Sports nicht nur in Deutschland und Australien eine überaus bedeutende Rolle. So stehen sich in internationalen Wettbewerben aller Art Nationalmannschaften oder Individualsportler gegenüber und messen sich bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Nationen-Turnieren (z.B. Rugby 4 Nations Cup[1]). Die Nationalmannschaft stellt dabei ein Spiegelbild der Gesellschaft dar und gilt als Repräsentant des Landes.
Der Sport erfüllt hierbei die Funktion der Vertiefung einer nationalen Identität und einer nationalen Kultur. Im Sport wird, wie in kaum einem anderen Bereich, ein enorm hohes Augenmerk auf nationale Identifikation gesetzt. Dies zeigt sich beispielsweise in immer wiederkehrendem Vorzeigen der Nationalflagge und der Nationalhymne oder auch in den jeweiligen Bezeichnungen für die Mannschaften wie z.B. die australischen „Socceroos“ und „Wallabies“ oder die neuseeländischen „All Blacks“ und „Kiwis“. Dies erzeugt ein Zusammengehörigkeitsgefühl und eine Abgrenzung zu anderen Staaten, weshalb Sportveranstaltung auch zunehmend politischen Charakter erhalten[2], wie man bei der Rugby-WM in Südafrika 1995 beobachten konnte, bei dem sich weiße und schwarze Südafrikaner annäherten[3].
II. Leistungsprinzip
Im Sport herrscht allerdings auch das Gesetz des Leistungsprinzips. Daher ist es nur einer kleinen auserwählten Anzahl von Sportlern gestattet, für ihr Land bei Wettkämpfen anzutreten. Da im Sport auch zunehmend höhere Summen fließen[4], streben die Länder danach, möglichst gute Platzierungen zu erreichen. Hierbei beginnt der Kampf um die besten Talente bereits in frühen Jahren und es wird versucht, vielversprechende Talente für sein Land zu gewinnen.
Daher ist immer wieder zu beobachten, dass Sportler ihre Staatsangehörigkeit wechseln bzw. eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, und sich dann für eine der A-Nationalmannschaften entscheiden müssen. Ein bekanntes Beispiel hierfür sind die Fußball-Profis Mesut Özil und Nuri Sahin, die beide jeweils die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit haben und beide die Jugendnationalmannschaften von Deutschland durchliefen. Anschließend entschied sich Özil für die deutsche A-Nationalmannschaft, Sahin dagegen für die türkische. Es können aber auch Probleme entstehen, wenn Sportler mit dem neuen Land keinerlei nationale Identifikation haben und der Wechsel der Staatsangehörigkeit nur aus Wettbewerbsgründen geschieht.
Die Frage stellt sich hier also, welche Begründung für die Annahme der australischen Staatsbürgerschaft tragfähig sein könnte, und zwar sowohl in rein sportlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Sport-Sponsoring.
III. Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Beantwortung dieser Frage findet sich im Staatsangehörigkeitengesetz (StAG). Nach § 25 StAG geht grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, sobald man die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erlangt. Von diesem Grundsatz kann aber in bestimmten Fällen gemäß § 25 II StAG eine Ausnahme gemacht werden. Hierzu muss vor dem Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt und genehmigt werden. Bei der Frage nach welchen Kriterien diese Genehmigung zu erteilen ist, spricht das Gesetz lediglich von einer Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen. Aus einem vom Bundesverwaltungsamt herausgegebenen Merkblatt ergibt sich aber, dass im Rahmen dieses Antrags zunächst die fortbestehenden Bindungen zu Deutschland darzulegen sind. Anschließend sind die - für diesen Beitrag relevanten - konkreten Nachteile nachzuweisen, die man durch den Umstand erfährt, nicht australischer Staatsbürger zu sein[5]. Als „Nachteil“ kommt dabei nach einer hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift eine Reihe von Möglichkeiten in Betracht, die in diese Abwägung eingestellt werden können. Gemeinsam haben diese, dass sie nicht nur abstrakt jeden deutschen Staatsbürger in Australien gleichermaßen berühren, sondern dass sie sich individuell auswirken und hinreichend konkretisiert sind[6].
Auf der Grundlage des Vortrages vom Antragsteller zu den Nachteilen, ergeht dann eine positive oder eine negative Entscheidung hinsichtlich der Beibehaltungsgenehmigung. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine behördliche Ermessensentscheidung handelt, so dass das Ergebnis stark vom Einzelfall abhängt. Für die Frage, inwiefern der Sport als tragfähige Argumentation genügen könnte, gibt es auch keinerlei Präzedenzfälle, so dass ein abschließendes Ergebnis für einen bestimmten Fall nur schwer vorherzusehen ist. Es ist aber möglich, aufgrund von Erfahrungswerten und der bisherigen Verwaltungspraxis Tendenzen abzuleiten. So kann zumindest die Richtung vorgegeben werden, welche Argumentation im Rahmen der Abwägung für die australische Staatsbürgerschaft ausreichend sein könnte und welche die Behörde mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen würde[7].
III. Sportliche Gründe
Die sportlichen Gründe, die australische Staatsbürgerschaft erwerben zu wollen, können vielfältiger Natur sein und hängen maßgeblich von der entsprechenden Sportart und dem betroffenen Sportler ab. Auf der einen Seite könnte ein Sportler nicht gut genug für ein bestimmtes Land mit hoher Leistungsdichte sein. So stellte bei der FIFA - WM die algerische Nationalmannschaft 15 Spieler, die in Frankreich geboren wurden, sich aber nicht in der qualitativ hochbesetzten A-Nationalmannschaft Frankreichs durchsetzen konnten[8]. Auf der anderen Seite könnte aber ein Sportler auch ein herausragendes Talent besitzen, jedoch findet er in seinem Land keine geeigneten Möglichkeiten und Trainingsvoraussetzungen auf professioneller Ebene. Dies betrifft vor allem Sportarten, die geographische Besonderheiten voraussetzen wie Skifahren oder Surfen.
In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, ob diese Gründe immer ausreichend sind, um die australische Staatsbürgerschaft zu erhalten. So genügt es nach den maßgebenden FIFA - Regularien für den Fußballsport aus der Sicht des Verbandes nicht, die sportlichen Voraussetzungen mitzubringen und den bloßen Willen zu haben für Australien zu spielen[9]. Daher wird eine entsprechende Argumentation von Behördenseite nach meiner Einschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Zwar müssen hier die Verbandsregeln einerseits und die Immigrationsregeln andererseits getrennt betrachtet werden, allerdings wird sich die Behörde zumindest an den Verbandsstatuten orientieren, so dass das bloße Anliegen für die Nationalmannschaft auflaufen zu wollen, im Zweifel nicht ausreicht.
Auch im Bereich des in Australien sehr populären Rugby Sports führt diese Begründung nicht weiter. Nach den Regeln des IRB ist es vielmehr gar nicht erforderlich, die entsprechende Staatsangehörigkeit anzunehmen. Es genügt, dass der Spieler beispielsweise durch eine Permanent Resident Card für drei Jahre ununterbrochen in Australien gelebt und gespielt hat, um spielberechtigt für die australische Nationalmannschaft zu sein[10]. Hier ist die Verbindung zwischen Sport und Staatsangehörigkeit noch lockerer, was aber auch zunehmend kritisiert wird[11].
Man könnte nun zwar der Meinung sein, dass trotz dieser Regelung bei den Auswahlkriterien für die Nationalmannschaft die ausländischen Wurzeln in der Praxis berücksichtigt werden, so dass dem Betroffenen auf diesem Wege Nachteile widerfahren. Abgesehen davon, dass eine solche Diskriminierung zumindest in der Praxis nur äußerst schwer nachzuweisen ist, zeigen auch zahlreiche Beispiele wie George Gregan oder Lote Tuqiri eher das Gegenteil. Beide Spieler wurden nicht in Australien geboren, haben aber durch ihr Wirken in der Nationalmannschaft den australischen Rugbysport mitgeprägt.
Das bedeutet, dass der rein sportliche Aspekt zumeist - für sich allein gesehen - nur schwierig die für eine Einbürgerung tragfähige Begründung bilden kann. Allerdings hat Australien zumindest im Profisportbereich seine Immigrationsregeln derart angepasst, dass Profisportler schneller eingebürgert werden können, sofern sie die übrigen Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllen. Die Wartezeit auf den Erhalt der Staatsbürgerschaft beträgt demnach nur noch zwei Jahre und es können Besonderheiten für die Aufenthaltsvoraussetzungen berücksichtigt werden[12], so dass ein Sportler schneller für internationale Wettkämpfe zur Verfügung steht[13]. Eine Parallelregelung dazu gibt es auch in Deutschland. Sofern ein besonderes öffentliches Interesse besteht, kann dies den Einbürgerungsprozess eines Spitzensportlers beschleunigen[14].
Anders ist die Situation aber zum Beispiel im Reitsport. Hier ist oftmals die australische Staatsbürgerschaft Voraussetzung, um überhaupt an den Wettkämpfen teilnehmen zu können. Zwar ist dies von Bundesland zu Bundesland („state“) unterschiedlich, so dass in manchen Bundesländern die Permanent Resident Card genügt[15], jedoch greift diese Voraussetzung spätestens auf Bundesebene („federal“)[16]. So kann es sein, dass die Ausübung des Sports teilweise oder gänzlich unmöglich gemacht wird. Eine Argumentation, die sich hierauf stützt, erscheint als hinreichend konkreter individueller Nachteil, der ausreichend sein kann, um den Beibehaltungsantrag zu rechtfertigen.
Insgesamt ist hier also zu beobachten, dass der rein sportliche Aspekt eine für eine Beibehaltung ausreichende Argumentationsgrundlage sein kann, aber stets von der jeweiligen Sportart und dem entsprechenden Einzelfall abhängt. Je konkreter und individueller der Nachteil, desto höher erscheint die Wahrscheinlichkeit, dass der Beibehaltungsantrag positiv beschieden wird. Im Fußball- und Rugbysport scheinen die Nachteile nicht zu genügen, da diese zu abstrakt bzw. nicht essentiell für die Ausübung sind. Im Reitsport dagegen spricht einiges dafuer, dass eine solche Argumentation den Anforderungen genügen koennte.
IV. Kommerzielle Gründe, insbesondere Sponsorenverträge
Neben dem rein sportlichen Aspekt muss aber auch der finanzielle Aspekt in den Blick genommen werden. Im Bereich des Profisports werden heutzutage in vielen Sportarten enorme Geldbeträge umgesetzt. Das gilt sowohl für Gehälter und Verbandsprämien als auch für Sponsorenverträge. So verdient beispielsweise der australische Rugby-Profi Matt Giteau 40.000 australische Dollar pro Monat[17]. Die deutschen Nationalspieler haben nach ihrem WM - Gewinn gar 300.000 Euro an Prämien eingestrichen[18] Aber nicht nur die hohen Gehaltssummen und Prämien sorgen für eine zunehmende Kommerzialisierung des Sports, sondern auch die zahlreichen ansteigenden Sponsorenverträge.
Dadurch dass die traditionelle Werbung immer teurer und weniger attraktiv geworden ist, ist die Sportwerbung („Sports Sponsoring“) ein reizvolles Transportmedium geworden, um Marken aufzubauen und den Bekanntheitsgrad und die Marktanteile eines Produkts zu erhöhen[19]. Noch bevor er jemals auf der PGA-Tour auch nur einen Schlag gesetzt hatte, verdiente beispielsweise der Golfer Tiger Woods durch einen Werbevertrag mit Nike 40 Millionen US - Dollar, da er als das kommende Aushängeschild für den amerikanischen Golfsport galt[20]. Dies zeigt, dass der Marktwert und die Werbefunktion in finanzstärkeren Ländern höher sind, als in finanzschwächeren. Damit wächst auch der Reiz für Talente, die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Dies wird besonders deutlich am Beispiel der serbischen Tennisgrößen Novak Djokovic und Ana Ivanovic. Mit einem australischen Pass wäre deren Marktwert zu Beginn ihrer Karriere erheblich angestiegen. Daher lockte u.a. auch Australien diese Talente mit lukrativen Sponsorenverträgen, sich um einen australischen Pass zu bemühen[21].
Dies liegt daran, dass die Verbindung eines Sportlers mit einem bestimmten Produkt zumeist die Nationalität ist. Typische australische Produkte sollen nicht von ausländischen Spitzensportlern, sondern von Einheimischen beworben werden. Gerade wenn das Image eines Landes mit diesem Sport eng verknüpft ist. So sind Sportarten wie Rugby, Tennis oder Surfen in Australien sehr populär. Sportartikelhersteller wie Billabong, Quiksilver, Wilson, Dunlop oder Canterbury können ihre Produkte nur ausreichend authentisch vermarkten, wenn dies von australischen Spitzensportlern beworben wird. Daher geht diese Art von Sponsoring nur an die einheimischen Sportler.
V. Beispiel Marlon Lipke
Dies zeigt sich sehr offenkundig am Beispiel des deutschen Surfers Marlon Lipke, der als deutscher Surfer für Quiksilver nicht gleichermaßen zu vermarkten war, wie ein Australier[22]. Dies gilt in seinem Fall sogar für den europäischen Markt. Der europäische Ableger von Quiksilver hat seinen Sitz in Frankreich und zog es daher vor, seine Werbekampagne in Europa ausschließlich mit französischen Surfern zu gestalten[23]. Gerade im Surfsport sind die Sportler aber essentiell auf Sponsoren angewiesen, da die Wettkämpfe sich überall auf dem Globus verteilen und die Ausübung des Sports ohne Sponsor damit nahezu unmöglich gemacht wird.
Hier erleidet der Sportler also aufgrund seiner Staatsangehörigkeit einen konkreten finanziellen Nachteil, der die Ausübung seines Sports erheblich erschwert. Wenn also ein Werbevertrag an die Bedingung geknüpft ist, dass der Sportler eine bestimmte Staatsbürgerschaft besitzt und der Sportler hierauf angewiesen ist, so könnte dies möglicherweise eine ausreichende Argumentationsgrundlage bilden, um einen Einbürgerungsantrag rechtfertigen zu können.
Im Gegensatz zu den rein sportlichen Aspekten bilden finanzielle Nachteile also eine ganz andere Argumentationsgrundlage für die Beibehaltung. Hier sind die Nachteile nicht die theoretischen Zugangsvoraussetzungen, sondern es geht vielmehr um die praktische Ausübung des Sports. Gerade in Individualsportarten, die sehr reiseintensiv sind wie Tennis oder Surfen, bilden Sponsoren die essentielle Grundlage für die sportliche Betätigung. Gelingt es diese Nachteile nachzuweisen, z.B. durch die Offenlegung des Werbevertrages, der die australische Staatsangehörigkeit voraussetzt, so könnten diese möglicherweise ausreichend konkrete Nachteile sein, die für einen positiven Bescheid sprechen wuerden.
Fazit:
Festzuhalten ist also, dass eine Begründung, die auf einem rein sportlicher Aspekt basiert, von Sportart zu Sportart unterschiedlich und einzelfallabhängig ist. Liegen konkrete individuelle Nachteile auf der Hand wie beispielsweise im Reitsport, so spricht einiges dafür, dass diese Argumentation den behördlichen Anforderungen genügen wuerde. Meist wird diese Begründung meines Erachtens aber den Anforderungen für den Beibehaltungsantrag nicht genügen bzw. teilweise wie im Rugby auch gar nicht erforderlich sein. Allerdings gibt es zumindest im Bereich des Spitzensports Erleichterungen in zeitlicher Hinsicht für den Erhalt der Staatsbürgerschaft.
Wenn man dagegen aufgrund der Vermarktungssituation eines Sportlers konkrete finanzielle Nachteile erleidet, die auf der Staatsbürgerschaft basieren, so kann dies möglicherweise einen konkreten Nachteil darstellen, der einen Einbürgerungsantrag rechtfertigen koennte. Erforderlich ist hierbei möglichst detailliert belegen zu können, inwiefern der Sponsorenvertrag die Bedingung der Staatsangehörigkeit enthält und lediglich die australische Staatsbürgerschaft zum Vertragsabschluss fehlt. Es ist also hier zu raten, so detailliert wie möglich die individuellen und konkreten Nachteile zu belegen, um eine positive Entscheidung zu erreichen[24].
[1] http://rugby4nations.com/.
[2] http://www.citsee.eu/citsee-story/sportizenship-complex-links-between-citizenship-sports-and-national-identity.
[3] http://www.totalrugby.de/content/view/3070/288/.
[4] Z.B. hat die diesjährige FIFA-WM Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verursacht, vgl. http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-06/grafik-ausgaben-fussball.
[5]http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Beibehaltung/Beibeh_Merkblatt1P.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
[6] http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13122000_V612400513.htm.
[7] Zu näheren Details zu diesem Thema siehe den Blogeintrag vom 11.02.2012.
[8] Allein bei der FIFA-WM 2014 gab es 210 Spieler mit doppelter Staatsangehörigkeit, vgl. http://medienservicestelle.at/migration_bewegt/2014/06/06/wm-2014-internationale-wurzeln-der-fussballer/.
[9] http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/news/newsid=91904/index.html.
[10] http://www.irb.com/mm/document/lawsregs/regulations/04/23/28/42328_pdf.pdf.
[11] http://www.lawinsport.com/articles/employment-law/item/irb-eligibility-criteria-immigration-rules-for-sportspersons.
[12] www.iarc.asn.au/LiteratureRetrieve.aspx%3FID%3D65321+&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de.
[13] http://www.couriermail.com.au/news/queensland/gold-coast-commonwealth-games-headhunts-athletic-migrants-and-refugees/story-fnihsrf2-1226694794594?nk=3cfc5a99c1d22ddf902c7c18c0011442.
[14]http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/ermessenseinbuergerung/_node.html.
[15] http://www.qld.equestrian.org.au/dressage/sites/default/files/DQ%20-%20State%20Squads%20Selection%20Criteria%202015.pdf.
[16] http://www.equestrian.org.au/sites/default/files/National%20Jumping%20Futures%20squad%20policy.pdf.
[17] http://www.therichest.com/sports/other-sports/top-10-highest-paid-rugby-players-in-the-world/.
[18] http://www.sportschau.de/fussball/fifawm2014/praemien-fuer-die-weltmeister100.html.
[19] http://www.bizcommunity.com/Article/196/48/41816.html.
[20] http://de.wikipedia.org/wiki/Tiger_Woods.
[21] http://derstandard.at/3145330.
[22] Weiteres Beispiel in Deutschland ist das Eiskunstlaufpaar Massot(Frankriech)/Savchenko(Deutschland).
[23] http://www.medicalsportsnetwork.de/archive/742414/Surfen-Interview-mit-Marlon-Lipke.html.
[24] Letzer Zugriff auf sämtliche Nachweise war der 09.11.2014.