Doppelte Staatsbuergerschaft
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Der „Brexit“ und seine Bedeutung für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, einschließlich der doppelten bzw. deutsch – australischen Staatsbürgerschaft

15/7/2016

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Ein Beitrag von Rechtsreferendarin Katharina Kade

​Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den möglichen Auswirkungen des Brexit auf Themen rund um Staatsbürgerschafts- Angelegenheiten, einschließlich der doppelten bzw. deutsch – australischen Staatsbürgerschaft.

Die Briten haben am 23. Juni 2016 über ihren Verbleib oder nicht- Verbleib in der EU abgestimmt. Das Ergebnis ist bekannt, knapp 52% der Briten wollen aus der EU austreten.[1] Das hat nicht nur wirtschaftliche Probleme zur Folge, sondern wirft auch Fragen rund um Staatsbürgerschaft, doppelte Staatsbürgerschaft und Bleiberechte auf.

Grund dafür ist, dass bisher Briten problemlos in der EU und Bürger anderer europäischer Mitgliedsstaaten problemlos in Großbritannien leben und arbeiten konnten. Dies könnte sich nun ändern. Zwar ist nach dem ersten Referendum der Briten über die Zugehörigkeit zur EU der Austritt aus ebenjener noch nicht spruchreif, jedoch könnten sich bisher einfach zu handhabende Themen zu Staatsbürgerschaftssachen mit einem Austritt aus der EU verkomplizieren.

Die bisherigen Entwicklungen zeigen vor allem, dass Britische Staatsbürger besorgt sind, wenn es zur Frage der Staatsbürgerschaft kommt. Immer mehr Briten wollen einen Deutschen Pass,[2] manche würden sogar lieber ihre Staatsbürgerschaft aufgeben und die eines anderen Mitgliedsstaats der EU erwerben oder eine doppelte Staatsbürgerschaft, als mit eventuellen Komplikationen infolge des Brexits zu leben. Entsprechen steigen bereits die Anfragen nach Deutschen Pässen bei den Ämtern.

Der Austritt aus der EU könnte zunächst die Reisebedingungen zwischen den Ländern erschweren. Kein unlösbares Problem, aber dennoch scheinen viele Menschen sich darüber zu sorgen. Auch die Handels- und Finanzbeziehungen zwischen EU und dem baldigen Nicht- Mitglied Großbritannien könnten sich demnächst erschweren. Fraglich ist für Viele auch, ob sie ihr Leben und ihre Arbeit – entweder in Großbritannien oder in der EU – fortführen können, wenn der Austritt aus der EU abgeschlossen ist.[3] Es könnten Visa erforderlich werden, wenn sich Briten längerfristig in der EU oder Staatsangehörige der EU sich länger in Großbritannien aufhalten wollen. Lediglich für den Tourismus sind Visa wohl eher unwahrscheinlich. Hinsichtlich dessen wird es wohl zu der Regelung kommen, dass sich Touristen 90 Tage visumsfrei im jeweils anderen Land aufhalten dürfen.[4]

Im Zusammenhang mit dem Leben und Arbeiten in Großbritannien beziehungsweise einem europäischen Mitgliedsstaat wird momentan das so genannte „Bleiberecht“ diskutiert. Ein solches wäre für britische Staatsbürger in der EU beziehungsweise für Bürger aus EU Staaten in Großbritannien denkbar. Das Bleiberecht ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Großbritannien verlangt von den EU- Staaten die Gegenseitigkeit eines Bleiberechts, sollte Großbritannien selbst ein solches gewähren. Das heißt, dass, wenn Großbritannien sich bereit erklärt, EU- Bürgern ein Bleiberecht zu gewähren, auch umgekehrt die EU- Staaten den in den jeweiligen Ländern lebenden Briten ein Bleiberecht gewähren soll.[5]
Hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft, die ebenfalls viele Menschen umtreibt, ist eine solche prinzipiell auf Antrag möglich.

Sie ist allerdings von Deutschland grundsätzlich ohne ein Genehmigungsverfahren nur mit anderen EU- Staaten, der Schweiz oder Staaten möglich, mit denen die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag hat (§ 25 Abs. 1, Satz 2 StAG). 
Staatsangehörige anderer Länder, einschliesslich Australien, müssen unter Umständen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten.  

Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft eines Landes durch Abstammung, Geburtsort oder Einbürgerung erfolgen. Um die doppelte Staatsbürgerschaft von Deutschland und einem nicht unter (§ 25 Abs. 1, Satz 2 Staatsangehörigkeit) fallen Staat, durch Einbürgerung  auf Antrag zu erhalten, muss beim deutschen Konsulat grundsätzlich ein Beibehaltungsantrag hinsichtlich der deutschen Staatsbürgerschaft gestellt werden, bevor der Antrag auf die jeweils „fremde“, also z.B. australische Staatsbürgerschaft, gestellt wird.[6] Der Beibehaltungsantrag muss begründet werden. 
​
Noch hat sich an den Rechten der Bürger Großbritanniens nichts geändert.[7] Dafür müssen erst die Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU abgeschlossen werden. Bis es tatsächlich neue Gesetze gibt, die die neue Situation der Briten regeln, wird noch einige Zeit vergehen.

[1] http://www.bbc.com/news/politics/eu_referendum/results

[2] http://www.handelsblatt.com/politik/international/brexit-referendum/brexit-liveblog/liveblog-nach-dem-brexit-mehr-briten-wollen-deutschen-pass/13826170.html

[3] http://www.independent.co.uk/news/uk/home-news/brexit-how-to-find-out-if-you-can-get-an-eu-passport-eligibility-uk-citizen-a7122441.html

[4] http://www.bbc.com/news/uk-politics-32810887

[5] http://www.handelsblatt.com/politik/international/brexit-referendum/brexit-liveblog/liveblog-nach-dem-brexit-mehr-briten-wollen-deutschen-pass/13826170.html

[6] http://doppeltestaatsbuergerschaft.com.au

[7] https://www.citizensadvice.org.uk/law-and-rights/brexit/brexit/?utm_content=buffer02ff2&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer
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