Vermehrt habe ich in jüngster Praxis entsprechende Anfragen erhalten und auch bereits Blog-Beiträge hierzu geschrieben (siehe Beitrag "Neues Verfahren für die Verlängerung der Beibehaltungsgenehmigung (Anschlussurkunde)"). Aufgrund der zunehmenden Relevanz habe ich nun in einem separaten Menü-Punkt "Anschlussurkunde: Die erneute Beantragung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" unter "Antrag auf Beibehaltung" kurz ein paar Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.