Am 19 Januar 2024, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts mit 382 Stimmen gegen 234 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen. Der Gesetzentwurf sieht generell die Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor und macht damit den Weg für die doppelte Staatsbürgerschaft frei (Weitere Einzelheiten siehe Lesung des Bundestages). Nach dem der Gesetzentwurf den Bundestag passiert hat muss das Gesetz noch verkündet werden und soll nach dem Entwurf drei Monate danach in Kraft treten. Dies könnte also bereits Anfang des 2. Quartals geschehen. Danach wäre es dann nach dem Gesetz nicht mehr erforderlich eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Bis dahin bleibt es allerdings bei der aktuellen Rechtslage. Das BMI hat einen Zeitstrang zum Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht.
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