Der Entwurf sieht vor, den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufzuheben. Einbürgerungen sollen danach künftig generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) soll daher nicht mehr notwendig sein.
Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit soll auch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und entsprechend damit das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG) wegfallen.
Gesetzesänderungen zu § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz, also das Verfahren zur Einbürgerung ehemaliger Deutscher (Wiedereinbürgerung), sind in dem Entwurf nicht vorgesehen (mit Ausnahme der sich implizit aus § 8 StAG ergebenen Änderungen). Zu der unterschiedlichen Verfahrenspraxis für Anträge bei Verlust vor bzw. nach dem 1. Januar 2000 nimmt der Entwurf nicht Stellung.
Der Entwurf ist auf der Internetseite des Bundesinnenministerium einsehbar (siehe Link).