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Hier erhalten Sie Information und individuelle Beratung zum Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit sowie zum Verfahren der Wiedereinbürgerung.
Wer sich nicht mit den Einzelheiten des Verfahrens beschäftigen möchte, kann sich gerne direkt an mich wenden (siehe Kontakt). Ich gebe Ihnen dann zunächst eine Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen. Anschliessend kümmere ich mich entweder umfassend um die Erstellung des gesamten Antrages oder begleite Sie beratend (siehe Beratung). Wer sich weiter über das Thema "Doppelte Staatsbürgerschaft" informieren möchte, der findet unter dem Menüpunkt "Staatsangehörigkeit" zunächst allgemeine Informationen zur Deutschen und Australischen Staatsbürgerschaft sowie einen Überblick zu den rechtlichen Aspekten. Unter dem Menüpunkt "Beibehaltungsgenehmigung" erhalten Sie detaillierte Hinweise rund um das Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit einschließlich Antragstellung und Begründung des Beibehaltungsantrages. Wer seine deutsche Staatsbürgerschaft bereits verloren hat, weil er die australische Staatsbürgerschaft ohne Beachtung des Beibehaltungsverfahrens angenommen hat, der findet hier auch Informationen zur erneuten Einbürgerung unter dem Punkt "Wiedereinbürgerung". Verweise auf externe Informationsquellen habe ich unter dem Menüpunkt "Links" zusammengestellt. Weitere Beiträge und Aktuelles rund um das Thema "Doppelten Staatsbürgerschaft" finden Sie im Blog. |
Letzte Blog-Beiträge:
25/11/2021: Koalitionsparteien wollen das Staatsangehörigkeitsrecht ändern (Siehe Blog) 31/03/2021: Formale und inhaltliche Rahmenbedingungen im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit verschärfen sich weiter (Siehe Blog) 17/11/2020: Weitere Verschärfung der Anforderungen des Bundesverwaltungsamtes im Rahmen des Verfahrens zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Siehe Blog). 13/07/2020: Strengere Anforderungen des Bundesverwaltungsamtes im Rahmen des Beibehaltungsverfahrens (Siehe Blog). |
Im uebrigen hoffe ich, dass der Leser keinen Anstoss daran nimmt, wenn ich ihn im Folgenden duze. Die in Australien auch im foermlichen Umgang uebliche Anrede ist beim Vornamen. Der Vornamen in Verbindung mit einem Deutschen „Sie“ klingt fuer meinen Geschmack jedoch weder formell respektvoll noch informell vertraulich, sondern einfach nur holprig.

Der Weg zum zweiten Pass
Einigen Deutschen, die in Australien leben, mag der folgende Gedanke nicht ganz fremd sein: An einem lauen Sommerabend steht man vor seinem Barbecue; frische Krakauer Wuerstchen vom Deutschen Metzger brutzeln harmonisch Seite an Seite mit einem saftigen Australischen Steak. Doch noch bevor sich die voelkerverbindende Wirkung dieser multinationalen Schlachtplatte so recht entfalten kann, wird man sich seiner eigenen Einstaatlichkeit bewusst und der Tatsache, dass man Fremder in seinem gewaehlten Hauptwohnsitzland geblieben ist. Schliesslich kommt man zu der Erkenntnis, dass es nur einen Weg gibt, seinem Australischen Grillgut den gebuehrenden Respekt zu erweisen und man beschliesst Australier zu werden.
Die Beweggruende werden zugegebenermassen meist gewichtiger und mit konkret bestehenden Nach- bzw. angestrebten Vorteilen verbunden sein. Doch viele Deutsche, die in Australien leben, stehen so oder so irgendwann vor der Entscheidung, den „naechsten Schritt“ zu tun und die Australische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Erfüllt man gewisse Voraussetzungen und ist bereit, sich einem Test ueber Australische Kultur- bzw. Staatsbuergerkunde zu unterziehen, so wird der Australische Pass vermutlich auch fuer viele Deutsche in greifbare Naehe ruecken (Siehe "Citizenship Wizard" im Menuepunkt Links).
Wer sich nun aber voreilig auf den Weg zur Australischen Einwanderungsbehoerde macht, um in den Stand eines echten „Aussies“ erhoben zu werden, setzt leicht seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufs Spiel. Denn wer nicht spaetestens bei Erwerb der Australischen Staatsbürgerschaft eine vom Bundesverwaltungsamt ausgestellte Beibehaltungsurkunde in den Haenden haelt, riskiert, die Deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Waehrend Australien grundsaetzlich kein Problem in einer Mehrstaatigkeit seiner Bürger sieht, verlangt das Deutsche Staatsangehoerigkeitsgesetz (§ 25 Abs. 2 StAG) eine Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit unter Abwaegung privater und oeffentlicher Belange (sog. Beibehaltungsgenehmigung). Wie man diese Beibehaltungsgenehmigung erhaelt bzw. den entsprechenden Beibehaltungsantrag stellt und Australier wird ohne den Deutschen Pass zu verlieren, soll auf den folgenden Seiten beleuchtet werden.
Bevor Du diese Website weiter nutzt lese jedoch bitte die Ausfuehrungen unter dem Menuepunkt „ Rechtliche Hinweise“.
Einigen Deutschen, die in Australien leben, mag der folgende Gedanke nicht ganz fremd sein: An einem lauen Sommerabend steht man vor seinem Barbecue; frische Krakauer Wuerstchen vom Deutschen Metzger brutzeln harmonisch Seite an Seite mit einem saftigen Australischen Steak. Doch noch bevor sich die voelkerverbindende Wirkung dieser multinationalen Schlachtplatte so recht entfalten kann, wird man sich seiner eigenen Einstaatlichkeit bewusst und der Tatsache, dass man Fremder in seinem gewaehlten Hauptwohnsitzland geblieben ist. Schliesslich kommt man zu der Erkenntnis, dass es nur einen Weg gibt, seinem Australischen Grillgut den gebuehrenden Respekt zu erweisen und man beschliesst Australier zu werden.
Die Beweggruende werden zugegebenermassen meist gewichtiger und mit konkret bestehenden Nach- bzw. angestrebten Vorteilen verbunden sein. Doch viele Deutsche, die in Australien leben, stehen so oder so irgendwann vor der Entscheidung, den „naechsten Schritt“ zu tun und die Australische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Erfüllt man gewisse Voraussetzungen und ist bereit, sich einem Test ueber Australische Kultur- bzw. Staatsbuergerkunde zu unterziehen, so wird der Australische Pass vermutlich auch fuer viele Deutsche in greifbare Naehe ruecken (Siehe "Citizenship Wizard" im Menuepunkt Links).
Wer sich nun aber voreilig auf den Weg zur Australischen Einwanderungsbehoerde macht, um in den Stand eines echten „Aussies“ erhoben zu werden, setzt leicht seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufs Spiel. Denn wer nicht spaetestens bei Erwerb der Australischen Staatsbürgerschaft eine vom Bundesverwaltungsamt ausgestellte Beibehaltungsurkunde in den Haenden haelt, riskiert, die Deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Waehrend Australien grundsaetzlich kein Problem in einer Mehrstaatigkeit seiner Bürger sieht, verlangt das Deutsche Staatsangehoerigkeitsgesetz (§ 25 Abs. 2 StAG) eine Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit unter Abwaegung privater und oeffentlicher Belange (sog. Beibehaltungsgenehmigung). Wie man diese Beibehaltungsgenehmigung erhaelt bzw. den entsprechenden Beibehaltungsantrag stellt und Australier wird ohne den Deutschen Pass zu verlieren, soll auf den folgenden Seiten beleuchtet werden.
Bevor Du diese Website weiter nutzt lese jedoch bitte die Ausfuehrungen unter dem Menuepunkt „ Rechtliche Hinweise“.