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Hier erhalten Sie Information rund um das Thema "Doppelte Staatsbürgerschaft". Wer sich nicht mit den Einzelheiten bestimmter Verfahren beschäftigen möchte, kann sich gerne auch direkt an mich wenden (siehe "Kontakt"). Angepasst an die individuellen Bedürfnisse des Falles kümmere ich mich gegebenenfalls umfassend um die Erstellung eines gesamten Antrages, begleite beratend oder helfe bei Problemen mit bereits laufenden Verfahren. Wir können auch in einer "Sprechstunde" zunächst erst einmal nur Handlungsoptionen und entsprechende Erfolgschancen klären oder auch ganz gezielt auf bestimmte Fragen eingehen, wie z.B zu inhaltlichen und/oder formalen Anforderungen im Rahmen bestimmter Verfahren oder zu aktuellen Entwicklungen und Trends in der behördlichen Verfahrenspraxis (zu den Konditionen siehe "Beratung").
Wer sich weiter über das Thema "Doppelte Staatsbürgerschaft" informieren möchte, der findet unter dem Menüpunkt "Staatsangehörigkeit" zunächst allgemeine Informationen zur Deutschen und Australischen Staatsbürgerschaft. Unter dem Menüpunkt "Beibehaltungsgenehmigung" wird der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit besprochen, der mit dem am 27. Juni 2024 in Kraft getretenem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgeschafft worden ist. Wer seine deutsche Staatsbürgerschaft bereits verloren hat, weil er die australische (oder eine andere fremde) Staatsbürgerschaft ohne Beachtung des Beibehaltungsverfahrens angenommen hat, der findet hier auch Informationen zur erneuten Einbürgerung unter dem Punkt "Wiedereinbürgerung". Verweise auf externe Informationsquellen habe ich unter dem Menüpunkt "Links" zusammengestellt. Weitere Beiträge und Aktuelles rund um das Thema "Doppelten Staatsbürgerschaft" sind im "Blog" zusammengetragen. |
Letzte Blog-Beiträge:
17/07/2024: Auswirkung der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts auf Einbürgerungen bzw. Wiedereinbürgerungen aus dem Ausland (Siehe Blog) 27/06/2024: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft getreten (Siehe Blog) 27/03/2024: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) verkündet, aber noch nicht in Kraft getreten (Siehe Blog) 04/02/2024: Bundesrat billigt Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (Siehe Blog) 20/01/2024: Bundestag beschliesst Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (Siehe Blog) |
Im Übrigen hoffe ich, dass der Leser keinen Anstoss daran nimmt, wenn ich ihn im Folgenden duze. Die in Australien auch im foermlichen Umgang uebliche Anrede ist beim Vornamen. Der Vornamen in Verbindung mit einem Deutschen „Sie“ klingt fuer meinen Geschmack jedoch weder formell respektvoll noch informell vertraulich, sondern einfach nur holprig.
Bevor Du diese Website weiter nutzt lese jedoch bitte die Ausfuehrungen unter dem Menuepunkt „ Rechtliche Hinweise“.
Die Informationen sind eine Zusammenfassung relevanter gesetzlicher Bestimmungen sowie einschlaegiger Verwaltungsvorschriften, den beim BVA bzw. den Auslandsvertretungen erhaeltlichen Informationen sowie meinen eigenen Erfahrungen und Informationen im Umgang mit relevanten. Die Informationen erheben keinen Anspruch darauf, vollstaendig, inhaltlich aktuell oder abschliessend zu sein. Sie sind lediglich zur allgemeinen Information zusammengestellt und stellen keine rechtliche Beratung dar. Fuer die Bedingungen zur weiteren Nutzung dieser Website im Einzelnen weise ich auf den Link „Rechtlicher Hinweis“.
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