Unter der Überschrift “Migration, Teilhabe und Staatsangehörigkeitsrecht” formuliert der Koalitionsvertrag unter anderem beabsichtigte Änderungen in der Immigrationspolitik und dem Staatsangehörigkeitsrecht. “Um neue Potenziale für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu erschließen, beschlossen die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag, dass Menschen aus anderen Ländern in Deutschland leichter studieren oder eine Ausbildung machen können.” Der Koalitionsvertrag beabsichtigt in diesem Zusammenhang auch ein “modernes Staatsangehörigkeitsrecht” zu schaffen (hierzu im Detail den Blog-Beitrag vom 25/11/2021).
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundesinnenministeriums nun angekündigt. Unter anderem wurden folgende Punkte dabei hervorgehoben:
Die Einbürgerung in Deutschland soll insbesondere für die Menschen erleichtert werden, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben. Die bisher geforderte Anzahl an Aufenthaltsjahren in Deutschland soll verkürzt werden (auf 5 Jahre). Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll die Anzahl der Jahre noch weiter verkürzt werden.
Auch die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen schneller die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Und für Menschen in Deutschland, die älter als 67 Jahre alt sind, sollen die formellen Sprachnachweise erleichtert werden.
Erleichtert werden soll auch die Einbürgerung in Deutschland unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, d.h. die aktuell geltende Pflicht zur Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft soll bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen.
Die Ankündigungen des Innenministeriums ernteten bereits scharfe Kritik von CDU und CSU (siehe zu den Ankündigungen der Koalition und der Kritik von CDU und CSU auch den Artikel in www.tagesschau.de).
Es bleibt nun abzuwarten, was konkret im Gesetzentwurf stehen wird und natürlich was letztendlich als Gesetz verabschiedet wird. Wie bereits im Blog-Beitrag vom 25/11/2021 erwähnt, scheinen die beabsichtigen Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts auf den ersten Blick primär den Zweck verfolgen zu wollen, die beabsichtigte Stärkung der Partizipation der Einwanderungsgesellschaft in Deutschland zu unterstützten. Damit scheinen sich die beabsichtigten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in erster Linie an Ausländer zu richten, die in Deutschland einwandern möchten oder bereits in Deutschland leben. Im Ausland lebende Deutsche scheinen dagegen nicht Ziel der Reformbemühungen zu sein.
Dennoch könnten sich natürlich entsprechende Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts auch auf im Ausland lebende Deutsche auswirken und unter Umständen eine doppelte Staatsbürgerschaft, also in diesem Fall die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft durch einen deutschen Staatsbürger, erleichtert werden, insbesondere dann, wenn das Grundprinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ganz abgeschafft werden sollte. Dies könnte sich dann natürlich auch auf den aktuell noch erforderlichen Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit auswirken, sei es dass dieser erleichtert wird oder dessen Erfordernis vielleicht sogar ganz entfällt.
Ob und gegebenenfalls welche Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet werden und wie sich diese dann eventuell auf das Verfahren zur Beibehaltungsgenehmigung auswirken, ist noch immer unklar. Bis dahin bleibt es nach wie vor bei den aktuell geltenden Vorschriften zum Verfahren für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutsche Staatsangehörigkeit.