- allgemein zum StARModG siehe hierzu beim Bundesverwaltungsamt und beim Innenministerium
- speziell zur Beibehaltungsgenehmigung siehe hierzu beim Bundesverwaltungsamt
Heute, am 27. Juni 2024, tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft. Mehrstaatigkeit wird demnach mit dem neuen Gesetz generell hingenommen und die Annahme einer anderen fremden Staatsangehörigkeit führt nicht mehr automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Insoweit ist auch das Erfordernis der Beantragung einer Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit (sogenannte Beibehaltungsgenehmigung) entfallen und das sogenannte Beibehaltungsverfahren wird abgeschafft. Das Bundesverwaltungsamt und das Innenministerium haben hierzu Details veröffentlicht:
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