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Ich bin Rechtsanwalt und habe selbst im Jahr 2004 durch erfolgreiche, vorherige Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten bzw. die Australische Staatsbürgerschaft angenommen. Seitdem berate und vertrete ich Mandanten in staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen bzw. Fällen.
Ich habe bereits zahlreiche Mandanten aus Australien, Neuseeland, USA, Kanada u.a. Ländern erfolgreich bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen begleitet.
Meine Beratung ist persönlich und auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie kann auf Zeitbasis erfolgen (330 AUD/St. inkl. GST) oder auf Basis eines Pauschalhonorars. Um Kostensicherheit zu gewährleisten wird bei umfangreicherer Beratung das Honorar, mit dem auch meine gewöhnlichen Nebenkosten abgegolten sind, transparent vor Beginn der Arbeit mit einem Pauschalbetrag (Pauschalhonorar) festgelegt (siehe zu den Honoraren im Einzelnen weiter unten).
Zur Vereinbarung eines Termins stehe ich gerne unter den veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung (Kontakt).
Im Wesentlichen biete ich folgende Beratungsoptionen zu folgenden Honoraren an:
Beratungsoptionen & Honorar
Kostenlose Informationen
Für diejenigen, die sich zutrauen, sich selbst um ihre staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen, Probleme oder Anträge, Argumentationen sowie erforderliche Dokumentation zu kümmern, stehen diverse Informationsquellen kostenlos zu Verfügung, insbesondere der Internetauftritt des Bundesverwaltungsamtes, aber auch die Internetseiten der einschlägigen Auslandsvertretungen und natürlich diverse andere Quellen, einschließlich meiner eigenen Website (inklusive meinem Blog), die hoffentlich ebenfalls etwas Unterstützung bieten kann (siehe hierzu insbesondere den Punkt “Links”).
Beratung zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen und Fällen
Für diejenigen, die eine individuelle Beratung vorziehen, konkrete Hilfestellung bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, ihren individuellen Fall besprechen möchten oder Probleme mit einem bereits laufenden Verfahren haben, biete ich mündliche Beratung an. Wir können z.B. in einer "Sprechstunde" gezielt auf bestimmte Fragen eingehen, etwa zu inhaltlichen und/oder formalen Anforderungen im Rahmen bestimmter Verfahren oder zu aktuellen Entwicklungen und Trends in der behördlichen Verfahrenspraxis. Bei Antragsverfahren könnten wir z.B. mit der Besprechung von Handlungsoptionen und der Einschätzung von Erfolgschancen eines Falles beginnen. Falls diese Einschätzung positiv verläuft, könnte eine Strategieberatung folgen, in der wir in den folgenden Gesprächen Argumentationen näher besprechen und wie diese erfolgversprechend zu Papier gebracht werden könnten einschließlich der erforderlichen Anlagen und Nachweise.
Das Honorar wird in diesen Fällen stundenweise abgerechnet (330 AUD/Stunde inkl. GST) und der Umfang wird letztendlich vom Klienten bestimmt.
Vollständige Übernahme der Vorbereitung eines Falles
Nicht selten umfasst meine Beratung die vollumfängliche Übernahme der Erstellung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Antrages bis hin zu der abgabefertigen Akte oder auch die Übernahme eines laufendes Verfahren.
Diese Option wird vor allem von denjenigen bevorzugt, die selbst wenig Zeit haben, sich mit dem Prozess zu beschäftigen und/oder die Gewissheit haben möchten, dass ein Antrag von jemandem übernommen wird, der langjährige Erfahrung mit der einschlägigen Verwaltungspraxis hat.
Ich versuche den Antragsteller in diesem Fall soweit wie möglich zu entlasten, denn mir ist bewusst, dass Zeit kostbar ist. Ich bereite daher alle Korrespondenz, Auftrags- und Antragsformulare unterschriftsreif vor. Auch wenn ich den Antragsteller natürlich nicht von einer gewissen Mitarbeit entbinden kann, werde ich diese auf das Notwendigste beschränken. Eine persönliche, individuelle und für den Antragsteller effiziente sowie zeitsparende Beratung steht bei mir im Vordergrund. Daher lasse ich auch keine allgemeinen, umfangreichen Formulare oder Fragebögen ausfüllen, sondern frage erforderliche Informationen persönliche und individuell auf die Situation des Antragstellers zugeschnitten nur insoweit ab, als es die Umstände des Falles erfordern.
Ich habe bereits zahlreiche Mandanten aus Australien, Neuseeland, USA, Kanada u.a. Ländern erfolgreich bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen begleitet.
Meine Beratung ist persönlich und auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie kann auf Zeitbasis erfolgen (330 AUD/St. inkl. GST) oder auf Basis eines Pauschalhonorars. Um Kostensicherheit zu gewährleisten wird bei umfangreicherer Beratung das Honorar, mit dem auch meine gewöhnlichen Nebenkosten abgegolten sind, transparent vor Beginn der Arbeit mit einem Pauschalbetrag (Pauschalhonorar) festgelegt (siehe zu den Honoraren im Einzelnen weiter unten).
Zur Vereinbarung eines Termins stehe ich gerne unter den veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung (Kontakt).
Im Wesentlichen biete ich folgende Beratungsoptionen zu folgenden Honoraren an:
Beratungsoptionen & Honorar
Kostenlose Informationen
Für diejenigen, die sich zutrauen, sich selbst um ihre staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen, Probleme oder Anträge, Argumentationen sowie erforderliche Dokumentation zu kümmern, stehen diverse Informationsquellen kostenlos zu Verfügung, insbesondere der Internetauftritt des Bundesverwaltungsamtes, aber auch die Internetseiten der einschlägigen Auslandsvertretungen und natürlich diverse andere Quellen, einschließlich meiner eigenen Website (inklusive meinem Blog), die hoffentlich ebenfalls etwas Unterstützung bieten kann (siehe hierzu insbesondere den Punkt “Links”).
Beratung zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen und Fällen
Für diejenigen, die eine individuelle Beratung vorziehen, konkrete Hilfestellung bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, ihren individuellen Fall besprechen möchten oder Probleme mit einem bereits laufenden Verfahren haben, biete ich mündliche Beratung an. Wir können z.B. in einer "Sprechstunde" gezielt auf bestimmte Fragen eingehen, etwa zu inhaltlichen und/oder formalen Anforderungen im Rahmen bestimmter Verfahren oder zu aktuellen Entwicklungen und Trends in der behördlichen Verfahrenspraxis. Bei Antragsverfahren könnten wir z.B. mit der Besprechung von Handlungsoptionen und der Einschätzung von Erfolgschancen eines Falles beginnen. Falls diese Einschätzung positiv verläuft, könnte eine Strategieberatung folgen, in der wir in den folgenden Gesprächen Argumentationen näher besprechen und wie diese erfolgversprechend zu Papier gebracht werden könnten einschließlich der erforderlichen Anlagen und Nachweise.
Das Honorar wird in diesen Fällen stundenweise abgerechnet (330 AUD/Stunde inkl. GST) und der Umfang wird letztendlich vom Klienten bestimmt.
Vollständige Übernahme der Vorbereitung eines Falles
Nicht selten umfasst meine Beratung die vollumfängliche Übernahme der Erstellung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Antrages bis hin zu der abgabefertigen Akte oder auch die Übernahme eines laufendes Verfahren.
Diese Option wird vor allem von denjenigen bevorzugt, die selbst wenig Zeit haben, sich mit dem Prozess zu beschäftigen und/oder die Gewissheit haben möchten, dass ein Antrag von jemandem übernommen wird, der langjährige Erfahrung mit der einschlägigen Verwaltungspraxis hat.
Ich versuche den Antragsteller in diesem Fall soweit wie möglich zu entlasten, denn mir ist bewusst, dass Zeit kostbar ist. Ich bereite daher alle Korrespondenz, Auftrags- und Antragsformulare unterschriftsreif vor. Auch wenn ich den Antragsteller natürlich nicht von einer gewissen Mitarbeit entbinden kann, werde ich diese auf das Notwendigste beschränken. Eine persönliche, individuelle und für den Antragsteller effiziente sowie zeitsparende Beratung steht bei mir im Vordergrund. Daher lasse ich auch keine allgemeinen, umfangreichen Formulare oder Fragebögen ausfüllen, sondern frage erforderliche Informationen persönliche und individuell auf die Situation des Antragstellers zugeschnitten nur insoweit ab, als es die Umstände des Falles erfordern.