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Ich bin Rechtsanwalt und habe selbst im Jahr 2004 die Beibehaltungsgenehmigung erhalten bzw. die Australische Staatsbürgerschaft angenommen. Seitdem berate und vertrete ich Mandanten in staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen bzw. Fällen inklusive beim Erwerb der „doppelten Staatsbürgerschaft “ bzw. den Anträgen zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit, der Wiedereinbürgerung, Einbürgerungsfällen in Deutschland, Passangelegenheiten u.a. Fragen rund um das Staatsangehörigkeitsrecht.
Ich habe bereits zahlreiche Mandanten aus Australien, Neuseeland, USA und Kanada erfolgreich bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen begleitet.
Meine Beratung ist persönlich und auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie kann auf Zeitbasis erfolgen (330 AUD/St. inkl. GST) oder auf Basis eines Pauschalhonorars. Um Kostensicherheit zu gewährleisten wird bei umfangreicherer Beratung das Honorar, mit dem auch meine gewöhnlichen Nebenkosten abgegolten sind, transparent vor Beginn der Arbeit mit einem Pauschalbetrag (Pauschalhonorar) festgelegt (siehe zu den Honoraren im Einzelnen weiter unten).
Zur Vereinbarung eines Termins stehe ich gerne unter den veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung (Kontakt).
Im Wesentlichen biete ich folgende Beratungsoptionen zu folgenden Honoraren an:
Beratungsoptionen & Honorar
Kostenlose Informationen
Für diejenigen, die sich zutrauen, sich selbst um ihre staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen, Probleme oder Anträge, Argumentationen sowie erforderliche Dokumentation zu kümmern, stehen diverse Informationsquellen kostenlos zu Verfügung, insbesondere der Internetauftritt des Bundesverwaltungsamtes, aber auch die Internetseiten der einschlägigen Auslandsvertretungen und natürlich diverse andere Quellen, einschließlich meiner eigenen Website, die hoffentlich ebenfalls etwas Unterstützung bieten kann (siehe hierzu insbesondere den Punkt “Links”).
Beratung zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen und Fällen
Für diejenigen, die eine individuelle Beratung vorziehen, konkrete Hilfestellung bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, ihren individuellen Fall besprechen möchten oder Probleme mit einem bereits laufenden Verfahren haben, biete ich mündliche Beratung an. Wir können z.B. in einer "Sprechstunde" gezielt auf bestimmte Fragen eingehen zu inhaltlichen und/oder formalen Anforderungen im Rahmen bestimmter Verfahren oder zu aktuellen Entwicklungen und Trends in der behördlichen Verfahrenspraxis. Bei Antragsverfahren könnten wir z.B. mit der Besprechung von Handlungsoptionen und der Einschätzung von Erfolgschancen eines Falles beginnen. Falls diese positiv verläuft, könnte eine Strategieberatung folgen, in der wir in den folgenden Gesprächen Argumentationen näher besprechen und wie diese erfolgversprechend zu Papier gebracht werden einschließlich der erforderlichen Anlagen und Nachweise.
Das Honorar wird in diesen Fällen stundenweise abgerechnet (330 AUD/Stunde inkl. GST) und der Umfang wird letztendlich vom Klienten bestimmt.
Vollständige Übernahme der Vorbereitung eines Falles
Nicht selten umfasst meine Beratung die vollumfängliche Übernahme der Erstellung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Antrages bis hin zu der abgabefertigen Akte oder auch die Übernahme eines laufendes Verfahren.
Diese Option wird vor allem von denjenigen bevorzugt, die selbst wenig Zeit haben, sich mit dem Prozess zu beschäftigen und/oder die Gewissheit haben möchten, dass ein Antrag von jemandem übernommen wird, der langjährige Erfahrung mit der einschlägigen Verwaltungspraxis hat.
Ich versuche den Antragsteller in diesem Fall soweit wie möglich zu entlasten, denn mir ist bewusst, dass seine Zeit kostbar ist. Ich bereite daher alle Korrespondenz, Auftrags- und Antragsformulare unterschriftsreif vor. Auch wenn ich den Antragsteller natürlich nicht von einer gewissen Mitarbeit entbinden kann, werde ich diese auf das Notwendigste beschränken. Eine persönliche, individuelle und für den Antragsteller effiziente sowie zeitsparende Beratung steht bei mir im Vordergrund. Daher lasse ich auch keine allgemeinen, umfangreichen Formulare oder Fragebögen ausfüllen, sondern frage erforderliche Informationen persönliche und individuell auf die Situation des Antragstellers zugeschnitten nur insoweit ab, als es die Umstände des Falles erfordern.
Beispiel:
Bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen beginnt die Beratung in der Regel mit einer Einschätzung der Erfolgschancen. Das Gespräch erfordert keine Vorbereitung seitens des Antragstellers. Die Einschätzung nehme ich auf Grundlage eines Telefonats unter Prüfung der individuellen Situation der Antragstellers basierend auf meiner bisherigen Erfahrung mit der Verwaltungspraxis vor. Falls die Einschätzung negativ ausfallen und der Antragsteller danach die Beratung abbrechen sollte, fällt maximal ein Honorar von 330 AUD (inkl. GST) an. Falls der Antragsteller nach dem Gespräch mit der Beratung fortfährt, übernehme ich die Antragsvorbereitung gegen ein Pauschalhonorar (siehe das Gesamthonorar für einzelne Verfahren weiter unten).
Pauschalhonorare für bestimmte Verfahren
Bei Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit liegt das gesamte Honorar (einschließlich der Einschätzung der Erfolgschancen) in der Regel bei maximal 3520 AUD (inkl. GST). In besonderen Fällen, die aber vorab in einem unverbindlichen (kostenlosen) Telefonat geprüft werden, kann das Honorar auch niedriger ausfallen und liegt dann in der Regel zwischen 2000 und 3000 AUD (inkl. GST).
Bei Beibehaltungsanträgen, die nicht von mir vorbereitet wurden und die in einem noch laufenden, also noch nicht entschiedenen, Verfahren sind bzw. die von den zuständigen Behörden vorläufig zurückgewiesen wurden, richtet sich das Honorar nach den Verfahrensumständen des Einzelfalles, die vorab in einem unverbindlichen (kostenlosen) Telefonat besprochen werden. Der erforderliche Umfang der Beratung kann hier erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel liegt das Honorar in diesen Fällen aber bei ca. zwischen 1500 und 4400 AUD (inkl. GST), es sei denn es wird ein stundenweise abzurechnendes Honorar vereinbart (330 AUD/Stunde, siehe oben).
Das Honorar für die Vorbereitung eines Antrages auf Wiedereinbürgerungen kann zwischen 7700 bis 8800 AUD (inkl. GST) betragen.
Bei anderen staatsangehörigkeitsrechtliche Fällen richtet sich das Honorar nach den individuellen Umständen, die vorab in einem Telefonat geprüft werden.
Ich hoffe diese Informationen sind hilfreich. Wie gesagt stehe ich auch gerne zunächst für ein kurzes unverbindliches (kostenlosen) Telefonat zur Verfügung bei dem wir meine Beratungsoptionen, meinen Beratungsprozess und meine Konditionen besprechen können. Ich freue mich auf eine Nachricht (siehe Kontakt).
Ich habe bereits zahlreiche Mandanten aus Australien, Neuseeland, USA und Kanada erfolgreich bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen begleitet.
Meine Beratung ist persönlich und auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie kann auf Zeitbasis erfolgen (330 AUD/St. inkl. GST) oder auf Basis eines Pauschalhonorars. Um Kostensicherheit zu gewährleisten wird bei umfangreicherer Beratung das Honorar, mit dem auch meine gewöhnlichen Nebenkosten abgegolten sind, transparent vor Beginn der Arbeit mit einem Pauschalbetrag (Pauschalhonorar) festgelegt (siehe zu den Honoraren im Einzelnen weiter unten).
Zur Vereinbarung eines Termins stehe ich gerne unter den veröffentlichten Kontaktdaten zur Verfügung (Kontakt).
Im Wesentlichen biete ich folgende Beratungsoptionen zu folgenden Honoraren an:
Beratungsoptionen & Honorar
Kostenlose Informationen
Für diejenigen, die sich zutrauen, sich selbst um ihre staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen, Probleme oder Anträge, Argumentationen sowie erforderliche Dokumentation zu kümmern, stehen diverse Informationsquellen kostenlos zu Verfügung, insbesondere der Internetauftritt des Bundesverwaltungsamtes, aber auch die Internetseiten der einschlägigen Auslandsvertretungen und natürlich diverse andere Quellen, einschließlich meiner eigenen Website, die hoffentlich ebenfalls etwas Unterstützung bieten kann (siehe hierzu insbesondere den Punkt “Links”).
Beratung zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen und Fällen
Für diejenigen, die eine individuelle Beratung vorziehen, konkrete Hilfestellung bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragestellungen wünschen, ihren individuellen Fall besprechen möchten oder Probleme mit einem bereits laufenden Verfahren haben, biete ich mündliche Beratung an. Wir können z.B. in einer "Sprechstunde" gezielt auf bestimmte Fragen eingehen zu inhaltlichen und/oder formalen Anforderungen im Rahmen bestimmter Verfahren oder zu aktuellen Entwicklungen und Trends in der behördlichen Verfahrenspraxis. Bei Antragsverfahren könnten wir z.B. mit der Besprechung von Handlungsoptionen und der Einschätzung von Erfolgschancen eines Falles beginnen. Falls diese positiv verläuft, könnte eine Strategieberatung folgen, in der wir in den folgenden Gesprächen Argumentationen näher besprechen und wie diese erfolgversprechend zu Papier gebracht werden einschließlich der erforderlichen Anlagen und Nachweise.
Das Honorar wird in diesen Fällen stundenweise abgerechnet (330 AUD/Stunde inkl. GST) und der Umfang wird letztendlich vom Klienten bestimmt.
Vollständige Übernahme der Vorbereitung eines Falles
Nicht selten umfasst meine Beratung die vollumfängliche Übernahme der Erstellung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Antrages bis hin zu der abgabefertigen Akte oder auch die Übernahme eines laufendes Verfahren.
Diese Option wird vor allem von denjenigen bevorzugt, die selbst wenig Zeit haben, sich mit dem Prozess zu beschäftigen und/oder die Gewissheit haben möchten, dass ein Antrag von jemandem übernommen wird, der langjährige Erfahrung mit der einschlägigen Verwaltungspraxis hat.
Ich versuche den Antragsteller in diesem Fall soweit wie möglich zu entlasten, denn mir ist bewusst, dass seine Zeit kostbar ist. Ich bereite daher alle Korrespondenz, Auftrags- und Antragsformulare unterschriftsreif vor. Auch wenn ich den Antragsteller natürlich nicht von einer gewissen Mitarbeit entbinden kann, werde ich diese auf das Notwendigste beschränken. Eine persönliche, individuelle und für den Antragsteller effiziente sowie zeitsparende Beratung steht bei mir im Vordergrund. Daher lasse ich auch keine allgemeinen, umfangreichen Formulare oder Fragebögen ausfüllen, sondern frage erforderliche Informationen persönliche und individuell auf die Situation des Antragstellers zugeschnitten nur insoweit ab, als es die Umstände des Falles erfordern.
Beispiel:
Bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen beginnt die Beratung in der Regel mit einer Einschätzung der Erfolgschancen. Das Gespräch erfordert keine Vorbereitung seitens des Antragstellers. Die Einschätzung nehme ich auf Grundlage eines Telefonats unter Prüfung der individuellen Situation der Antragstellers basierend auf meiner bisherigen Erfahrung mit der Verwaltungspraxis vor. Falls die Einschätzung negativ ausfallen und der Antragsteller danach die Beratung abbrechen sollte, fällt maximal ein Honorar von 330 AUD (inkl. GST) an. Falls der Antragsteller nach dem Gespräch mit der Beratung fortfährt, übernehme ich die Antragsvorbereitung gegen ein Pauschalhonorar (siehe das Gesamthonorar für einzelne Verfahren weiter unten).
Pauschalhonorare für bestimmte Verfahren
Bei Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit liegt das gesamte Honorar (einschließlich der Einschätzung der Erfolgschancen) in der Regel bei maximal 3520 AUD (inkl. GST). In besonderen Fällen, die aber vorab in einem unverbindlichen (kostenlosen) Telefonat geprüft werden, kann das Honorar auch niedriger ausfallen und liegt dann in der Regel zwischen 2000 und 3000 AUD (inkl. GST).
Bei Beibehaltungsanträgen, die nicht von mir vorbereitet wurden und die in einem noch laufenden, also noch nicht entschiedenen, Verfahren sind bzw. die von den zuständigen Behörden vorläufig zurückgewiesen wurden, richtet sich das Honorar nach den Verfahrensumständen des Einzelfalles, die vorab in einem unverbindlichen (kostenlosen) Telefonat besprochen werden. Der erforderliche Umfang der Beratung kann hier erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel liegt das Honorar in diesen Fällen aber bei ca. zwischen 1500 und 4400 AUD (inkl. GST), es sei denn es wird ein stundenweise abzurechnendes Honorar vereinbart (330 AUD/Stunde, siehe oben).
Das Honorar für die Vorbereitung eines Antrages auf Wiedereinbürgerungen kann zwischen 7700 bis 8800 AUD (inkl. GST) betragen.
Bei anderen staatsangehörigkeitsrechtliche Fällen richtet sich das Honorar nach den individuellen Umständen, die vorab in einem Telefonat geprüft werden.
Ich hoffe diese Informationen sind hilfreich. Wie gesagt stehe ich auch gerne zunächst für ein kurzes unverbindliches (kostenlosen) Telefonat zur Verfügung bei dem wir meine Beratungsoptionen, meinen Beratungsprozess und meine Konditionen besprechen können. Ich freue mich auf eine Nachricht (siehe Kontakt).