Doppelte Staatsbuergerschaft
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Beratung

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Ich bin Rechtsanwalt und habe selbst im Jahr 2004 die Beibehaltungsgenehmigung erhalten bzw. die Australische Staatsbürgerschaft angenommen. Seitdem berate und vertrete ich Mandanten beim Erwerb der „doppelten Staatsbürgerschaft “ bzw. den Anträgen zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit, der Wiedereinbürgerung sowie Einbürgerungsfällen in Deutschland und anderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Fällen.
 
Ich habe bereits zahlreiche Mandanten aus Australien, Neuseeland, USA und Kanada erfolgreich bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Anträgen begleitet und vertreten.

Gerne führe ich auch zunächst ein unverbindliches (kostenloses) Gespräch, wie ich bei der Antragstellung behilflich sein kann (Kontakt).

Meine Beratung ist persönlich und auf den Einzelfall zugeschnitten. Um Kostensicherheit zu gewährleisten wird das Honorar, mit dem auch alle meine gewoehnlichen Nebenkosten abgegolten sind, transparent vor Beginn der Arbeit mit einem Pauschalbetrag festgelegt (siehe zu den Honoraren im Einzelnen weiter unten). Ich verlange grundsaetzlich keine Vorkasse. Die Rechnung wird normalerweise erst gegen Ende der Beratung gestellt.        

Im Wesentlichen biete ich folgende Beratungsoptionen zu folgenden Honoraren an:

Beratungsoptionen & Honorar

Kostenlose Informationen zu Argumentation, Dokumenten und Nachweisen

Für diejenigen, die sich zutrauen, den Antrag und seine Argumentation selbst vorzubereiten und einzureichen, stehen diverse Informationsquellen kostenlos zu Verfügung, allem voran die Antrags- und Informationsblätter des Bundesverwaltungsamtes, aber auch die Internetseiten der einschlägigen Auslandsvertretungen und natürlich diverse andere Internetseiten, einschließlich meiner eigenen, die hoffentlich ebenfalls etwas Unterstützung bieten kann (siehe hierzu insbesondere den Punkt “Links”)

Vollständige Übernahme der Vorbereitung des Antrages

In der Regel umfasst meine Beratung die vollumfängliche Übernahme der Erstellung des Antrages bis hin zu der abgabefertigen Akte.  
 
Diese Option wird vor allem von denjenigen bevorzugt, die selbst wenig Zeit haben, sich mit dem Prozess zu beschäftigen und/oder die Gewissheit haben möchten, dass der Antrag von jemanden übernommen wird, der langjähriger Erfahrung mit der einschlägigen Verwaltungspraxis hat.

Ich versuche den Antragsteller in diesem Fall soweit wie möglich zu entlasten, denn mir ist bewusst, dass seine Zeit kostbar ist. Ich bereite daher alle Auftrags- und Antragsformulare unterschriftsreif vor. Auch wenn ich den Antragsteller natürlich nicht von einer gewissen Mitarbeiter entbinden kann, werde ich diese auf das Notwendigste beschränken. Eine persönliche, individuelle und für den Antragsteller effiziente sowie zeitsparende Beratung steht bei mir im Vordergrund. Daher lasse ich auch keine allgemeinen, umfangreichen Formulare oder Fragebögen ausfüllen, sondern frage erforderliche Informationen persönliche und individuell auf die Situation des Antragstellers zugeschnitten nur insoweit ab, als es die Umstände des Falles erfordern.

Die Beratung beginnt mit einer Einschätzung der Erfolgschancen. Das Gespräch erfordert keine Vorbereitung seitens des Antragstellers. Die Einschätzung nehme ich auf Grundlage eines Telefonats unter Prüfung der individuellen Situation der Antragstellers basierend auf meiner bisherigen Erfahrung mit der Verwaltungspraxis vor. Falls die Einschätzung negativ ausfallen und der Antragsteller danach die Beratung abbrechen sollte, fällt maximal ein Honorar von 242 AUD (inkl. GST) an.

Falls die Einschätzung positiv ausfällt beträgt mein gesamtes Honorar (einschließlich der Einschätzung der Erfolgschancen) in der Regel maximal 2800 AUD (inkl. GST). In besonderen Fällen, die aber vorab in einem unverbindlichen (kostenlosen) Telefonat geprüft werden, kann das Honorar auch niedriger ausfallen und liegt dann in der Regel zwischen 1700 und 2500 AUD (inkl. GST). Mein Honorar wird grundsätzlich erst gegen Ende der Beratung in Rechnung gestellt.

Gespräche zur Einschätzung der Erfolgschancen und Strategieberatung

Für Antragsteller, die sich zutrauen und die Zeit haben, den Antrag und seine Argumentation grundsätzlich alleine vorzubereiten, biete ich mündliche Beratung an. Diese beginnt mit einer Einschätzung der Erfolgschancen. Falls diese positiv verläuft, folgt eine Strategieberatung, in der wir in den folgenden Gesprächen die Begründung näher besprechen und wie diese erfolgversprechend zu Papier gebracht wird einschließlich der erforderlichen Anlagen und Nachweise.

Je nach Umfang beträgt das Honorar in diesem Fall erfahrungsgemäß ca. zwischen 600 und 1200 AUD (inkl. GST). Falls die Einschätzung der Erfolgschancen negative ausfallen sollte und der Antragsteller danach die Beratung abbrechen sollte, fällt maximal ein Honorar von 242 AUD (inkl. GST) an.

Zurückgewiesen Beibehaltungsanträge

Bei Beibehaltungsanträgen, die nicht von mir vorbereitet wurden und die von den Behörden zurückgewiesenen wurden, richtet sich das Honorar nach den individuellen Umständen, die vorab in einem unverbindlichen (kostenlosen) Telefonat geprüft werden. Der erfoderliche Umfang der Beratung kann hier erfahrungsgemaess sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel liegt das Honorar in diesen Fällen aber ca. zwischen 1500 und 3500 AUD (inkl. GST).  

Spezialfälle (Wiedereinbürgerungen, Einbürgerung in Deutschland etc.)

Es gibt besonders komplexe Fälle wie z.B. Wiedereinbürgerungen, Einbürgerung in Deutschland etc.)
In diesen Fällen richtet sich das Honorar nach den individuellen Umständen, die vorab in einem unverbindlichen (kostenlosen) Telefonat geprüft werden. 

Ich hoffe diese Informationen sind hilfreich. Wie gesagt stehe ich auch gerne zunächst für ein kurzes unverbindliches (kostenlosen) Telefonat zur Verfügung. Ich freu mich auf eine Nachricht (siehe Kontakt).

Impressum - Rechtlicher Hinweis - English version

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