Anträge in Staatsangehörigkeitsverfahren, wie z.B. der Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Wiedereinbürgerung werden grundsätzlich weiterhin angenommen und bearbeitet. Im Einzelnen mache ich folgende Beobachtungen:
Neue Anträge:
Das Konsulat in Sydney nimmt auf postalischem Wege eingereichte Anträge weiterhin an und leitet sie auch wie bisher nach vorheriger Prüfung gegebenenfalls weiter an das Bundesverwaltungsamt. Das Bundesverwaltungsamt nimmt ebenfalls von den Konsulaten weitergeleitete Anträge weiterhin an und bearbeitet sie in der Reihenfolge ihres Eingangs. Bei Beibehaltungsanträgen wird die Bearbeitungszeit derzeit mit etwa 12 bis 14 Monaten angegeben, wobei darauf hingewiesen wird, dass es wegen der Corona / COVID 19 Krise zu Verzögerungen kommen kann.
Abgeschlossene Anträge:
Antragsteller, über deren Beibehaltungsantrag positiv entschieden wurde, erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine entsprechende Mitteilung (in der Regel per E-Mail). Die Beibehaltungsurkunde wird jedoch zum Schutz des Antragstellers erst dann ausgedruckt und versandt , wenn
- sichergestellt ist, dass die zuständige Auslandsvertretung die Urkunde an den Antragsteller aushändigen kann und
- die Einbürgerung im Wohnsitzstaat innerhalb der Gültigkeit der Beibehaltungsurkunde (2 Jahre nach Ausstellung) durchgeführt werden kann.
Mit diesem Vorgehen beabsichtigt das Bundesverwaltungsamt im Interesse des Antragstellers sicher zu stellen, dass die Urkunde zur Beibehaltungsgenehmigungsgenehmigung ihre Gültigkeit (2 Jahre nach Ausstellung) nicht bereits relativ kurz nach ihrer Aushändigung bzw. vor der Einbürgerung im Wohnsitzstaat wieder verliert.