Im Deutschen Staatsanghörigkeitsrecht gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Fuer Deutsche, die in Australien leben, kann daher die Annahme der Australischen Staatsbuergerschaft bzw. das Vorhaben, einen zweiten Pass (oder mehrer Paesse) zu beantragen, zum Verlust der Deutschen Staatsbuergerschaft fuehren. Der sog. "Doppelpass" bleibt somit die gesetzlich vorgesehen Ausnahme und in Australien lebende Deutsche muessen sich grundsaetzlich fuer den einen oder anderen Pass entscheiden. Ein Antrag zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit (sog. Beibehaltungsantrag kann jedoch den Verlust der Deutschen Staatsangehoerigkeit durch Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung bzw. einer Beibehaltungsurkunde vermeiden. Der folgende Beitrag soll die Rechtslage zur doppelten Staatsbuergerschaft erlaeutern. Weiter zum Beitrag
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Die Zeitschrift „The economist“ veroeffentlichte im Januar zwei Artikel, die Argumente fuer und gegen eine Mehrstaatigkeit bzw. eine doppelte Staatsbuergerschaft beleuchten. Beitraege, die moeglicherweise auch fuer Deutsche, die in Australien leben und die Deutsche Staatsangehoerigkeit annehmen moechten, interessant sein koennten.
· In praise of a second (or third) passport, Multiple identities are natural, citizenship laws should catch up, Jan 7th 2012 (http://www.economist.com/node/21542413) · Dual citizenship, Dutchmen grounded, Multiple citizenship is on the rise. But some states continue to deter it, Jan 7th 2012 (http://www.economist.com/node/21542394) |
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