Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 30. November 2023, mit der Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit befasst. Die Abgeordneten haben erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (20/9044) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Die Innenministerin ging auch auf die antisemitischen Demonstrationen in Deutschland in den vergangenen Wochen ein. Für die Einbürgerung werde ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung „ohne Wenn und Aber“ gefordert. „Wer sich antisemitisch betätigt, darf kein Deutscher werden“, machte sie deutlich. Dieses Stoppschild sei schon lange vor dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober im Gesetzentwurf verankert worden. Es gelte auch für alle, die Israel das Existenzrecht absprechen. „Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass es im Gesetz dazu Änderungsbedarf gibt, stehe ich dem ausdrücklich offen gegenüber“, sagte Faeser.
Von einem „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ sprach Alexander Throm (CDU/CSU). „Daran ist auch nichts modern“, fügte er hinzu. Es sei denn, man bezeichne den Verzicht auf eigene innerstaatliche Interessen zukünftig als modern. „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“, sagte Throm. Auf Ablehnung stößt bei der Union auch die geplante Akzeptanz einer Mehrstaatlichkeit bei der Einbürgerung. Das sei generell falsch, befand Throm.
Deutschland, so Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen), sei ein Einwanderungsland, dessen offene Gesellschaft „seine Einheit nur in Vielfalt gestalten kann“. Dennoch liege die Einbürgerungsquote im EU-Vergleich weit hinten. „Deshalb kürzen wir die Einbürgerungsfristen, während die Voraussetzungen gleichbleiben“, sagte sie. Als einen Meilenstein bezeichnete Polat die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit, die der Lebensrealität vieler Menschen gerecht werde.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) sieht in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts „im Lichte unserer Interessen“.
Gökay Akbulut (Die Linke) begrüßte den Gesetzentwurf. Derzeit lebten fast zwölf Millionen Menschen in Deutschland, die nicht Staatsbürger seien und von politischer Teilhabe ausgeschlossen seien. Daher sei das Gesetz richtig. Erst die Staatsbürgerschaft eröffne den Menschen eine langfristige Perspektive für ihr Leben in Deutschland.
Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsvorschlägen. So plädiert er unter anderem für eine ausdrückliche Klarstellung, dass auch „geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Dem stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu und empfiehlt, diese Unvereinbarkeit für „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ festzuschreiben. (hau/sto/30.11.2023)