Mediendienst Integration hat einen Beitrag veröffentlicht, in dem Andrea Pürckhauer mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Groß über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor 20 Jahren spricht (Link zum vollständigen Beitrag vom 28.11.2019).
Im Folgenden einige ausgewählte Aussagen des Gesprächs:
Die ursprüngliche Reform war eine erhebliche Modernisierung. Deutlich mehr Menschen als zuvor konnten deutsche Staatsbürger werden. Im Augenblick drehen sich die Diskussionen und Maßnahmen allerdings in erster Linie darum, wie der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erschwert werden kann. Der ursprüngliche Impuls ist verschwunden.
Nur sehr wenige Personen, die sich in Deutschland einbürgern lassen könnten, machen von diesem Recht Gebrauch. Auch im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten sind die Einbürgerungszahlen in Deutschland sehr niedrig.
Neben den rechtlichen Anforderungen gibt es weitere Hürden, die Menschen von einer Einbürgerung in Deutschland abhalten. Eine wesentliche ist, dass viele Personen aus Nicht-EU-Staaten ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben müssen.
Auch die Praxis in Behörden ist für viele Menschen abschreckend: der Umgangston ist oft unfreundlich, die Bearbeitung umständlich und langwierig und für manche sind die Gebühren zu hoch.
(Klicken Sie hier fuer den vollständigen Beitrag vom 28.11.2019).