"Die Länder setzen sich in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grundsatz aufheben, nach dem Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Damit entfiele zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht. An die Stelle des geltenden restriktiven Grundsatzes will der Bundesrat eine Regelung setzen, die den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft besser entspricht..." weiter zum Artikel
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November 2021
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