Hier ist ein Auszug aus der Mitteilung:
"........Viele Personen, die in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit infolge Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren haben oder bei einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, beantragen nunmehr die Zuerkennung einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick geben, wann nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht eine doppelte Staatsangehörigkeit bestehen kann....."
Der vollständige Text ist zu lesen auf der Homepage des BVA (Link hier).