SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP haben einen Koalitionsvertrag veröffentlicht. Dieser muss nun von den Parteien genehmigt werden (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten, veröffentlicht und zum Download zur Verfügung gestellt unter anderem auf dem Internetauftritt der SPD unter https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/ ).
Die Koalitionsparteien müssen nun ihre jeweilige Partei von dem Koalitionsvertrag überzeugen, um eine gemeinsame Regierung zu bilden. Die Grünen haben angekündigt heute, und die anderen Parteien am 4. beziehungsweise 5. Dezember im Rahmen eines Parteitages über den Koalitionsvertrag abzustimmen.
Unter der Überschrift “Migration, Teilhabe und Staatsangehörigkeitsrecht” formuliert der Koalitionsvertrag unter anderem beabsichtigte Änderungen in der Immigrationspolitik und dem Staatsangehörigkeitsrecht. So beabsichtigen die Koalitionsparteien auch ein Partizipationsgesetz vorzulegen mit dem Leitbild „Einheit in Vielfalt“ und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft zu stärken. “Um neue Potenziale für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu erschließen, wollen die Koalitionsparteien, dass Menschen aus anderen Ländern in Deutschland leichter studieren oder eine Ausbildung machen können.”
Der Koalitionsvertrag beabsichtigt in diesem Zusammenhang auch ein “modernes Staatsangehörigkeitsrecht” zu schaffen. Dafür soll die “Mehrfachstaatsangehörigkeit” ermöglicht werden und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht werden.
Auf den ersten Blick scheint die beabsichtige Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, da sie im Kontext der Migration in Deutschland artikuliert ist, primär den Zweck verfolgen zu wollen, die beabsichtigte Stärkung der Partizipation der Einwanderungsgesellschaft zu unterstützten.
Auch wenn man daher vermuten könnte, dass beabsichtigte Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht sich primär an Ausländer richten werden, die in Deutschland einwandern möchten oder bereits in Deutschland leben, so wird nicht auszuschliessen sein, dass entsprechende Änderungen sich auch auf im Ausland lebende Deutsche auswirken werden und unter Umständen eine doppelte Staatsbürgerschaft, also in dem Fall die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit durch einen deutschen Staatsbürger, erleichtert werden wird. Dies könnte sich dann natürlich auch auf den aktuell noch erforderlichen Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit auswirken, sei es dass dieser erleichtert wird oder dessen Erfordernis vielleicht sogar ganz entfällt.
Ob und gegebenenfalls wann welche Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet werden und wie sich diese dann eventuell auf das Verfahren zur Beibehaltungsgenehmigung auswirken, ist noch unklar. Bis dahin bleibt es wie bisher bei den aktuell geltenden Vorschriften zum Verfahren für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutsche Staatsangehörigkeit.