Im Deutschen Staatsanghörigkeitsrecht gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Fuer Deutsche, die in Australien leben, kann daher die Annahme der Australischen Staatsbuergerschaft bzw. das Vorhaben, einen zweiten Pass (oder mehrer Paesse) zu beantragen, zum Verlust der Deutschen Staatsbuergerschaft fuehren. Der sog. "Doppelpass" bleibt somit die gesetzlich vorgesehen Ausnahme und in Australien lebende Deutsche muessen sich grundsaetzlich fuer den einen oder anderen Pass entscheiden. Ein Antrag zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit (sog. Beibehaltungsantrag kann jedoch den Verlust der Deutschen Staatsangehoerigkeit durch Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung bzw. einer Beibehaltungsurkunde vermeiden. Der folgende Beitrag soll die Rechtslage zur doppelten Staatsbuergerschaft erlaeutern. Weiter zum Beitrag
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