Doppelte Staatsbuergerschaft
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Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung


Wo stelle ich den Antrag?

Deutsche, die Ihren dauerhaften Wohnsitz ausserhalb Deutschlands haben, stellen den Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit bei Ihrer zustaendigen Auslandsvertretung. 


Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann zwar grundsaetzlich formlos eingereicht werden. Ich empfehle jedoch, die bei den zustaendigen Auslandsvertretungen erhaeltlichen Antragsformulare zu verwenden (siehe Menuepunkt „Links“). die Begruendung kann in einem gesonderten Schreiben formuliert werden.  


Welche Unterlagen reiche ich ein?

Welche Unterlagen im Einzelnen eingereicht werden muessen haengt vom Einzelfall ab. In der Regel sind jedoch u.a. folgende Dokumente einzureichen: 

·     Antrag einschliesslich Begruendung ggf. mit Nachweisen

·     Reisepass (beglaubigte Kopien)

·     Aufenthaltserlaubnis fuer Australien (beglaubigte Kopien koennen ggf. bei verifizierter elektronischer Ausstellung entbehrlich sein)

·     Angaben ueber den Besitz weiterer Staatsangehoerigkeit, soweit vorhanden

Es ist zu beachten, dass in Australien uebliche Beglaubigungen unter Umstaenden nur eingeschraenkt anerkannt werden und es ggf. erforderlich sein kann Beglaubigungen bei den Auslandsvertretungen vornehmen zu lassen. Man sollte sich daher über die aktuelle Form der Beglaubigung beim Konsulat bzw. auf dessen website erkundigen (siehe LINKS).  

Unter Umstaenden koennen auch weitere Dokumente erfoderlich bzw. sinnvoll sein wie z.B.

·     Geburtsurkunde

·     Heirats- bzw. Scheidungsurkunde

·     Lebenslauf

Weitere Informationen sind auch bei der Auslandsvertretung erhaeltlich. 


Wie begruende ich den Antrag?

Die Begruendung muss im wesentichen 2 Voraussetzungen darlegen und nachweisen:

·     Deine Bindung nach Deutschland 

·     Gruende fuer den Erwerb der Australischen Staatsangehoerigkeit

Mehr hierzu unter dem Menuepunkt „Begruendung zum Beibehaltungsantrag“.


Was kostet der Antrag?

Aktuelle Informationen ueber die derzeit gueltigen Gebuehren erhaelst Du bei Deiner zustaendigen Auslandsvertretung. Zur Zeit der letzten Bearbeitung dieser Website fielen folgende Gebuehren an:

·     255 EUR pro Person im Falle der Bewilligung des Antrages

·     51 EUR pro Kind bei gemeinsamen Antrag mit den Eltern

·     Reduzierte Gebuehr im Falle der Ablehnung des Antrages (bisher 75%)

Die Mitteilung ueber die Kosten erhaelst Du nach Entscheidung des Antrags vom BVA.


Wie lange dauert das Verfahren?

Zur Zeit erhaelt der Antragsteller ca. 12 bis 15 Monate nach Einreichen des Antrages seinen Bescheid ueber den Ausgang des Verfahrens, vorausgesetzt der Antrag ist vollstaendig und es muessen keine weiteren Dokumente nachgereicht werden (die Bearbeitungszeiten koennen variieren). Unter Umstaenden kann mit entsprechender Begruendung ausnahmsweise eine kuerzere Bearbeitungszeit beantragt werden. Es gibt allerdings kein formales Eilverfahren und das Bundesverwaltungsamt entscheidet im Einzelfall, ob ausreichende Gründe vorliegen, die eine eilige Behandlung rechtfertigen.  


Wann kann ich die Australische Staatsangehoerigkeit beantragen?

Die Beibehaltungsgenehmigung ist nur für eine bestimmte auf der Beibehaltungsurkunde ausgewiesene Zeit gueltig (in der Regle 2 Jahre ab Ausstellung) und wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmaechtigten bzw. mit Übergabe der Beibehaltungsurkunde. Innerhalb der vorgegebenen Frist sollte die Australische Staatsangehoerigkeit erworben werden.

Bei dem Antrag zum Erwerb der Australischen Staatsangehoerigkeit ist zu beachten, dass die Einbuergerung auf keinen Fall erfolgen sollte, bevor man die Beibehaltungsurkunde in den Haenden haelt bzw. diese an den Antragsteller oder den Bevollmaechtigten uebergeben worden ist. Andernfalls riskiert man die Deutsche Staatsangehoerigkeit zu verlieren.

Weitere Informationen zur Begruendung des Antrags auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit findest Du unter dem Link 

  • BEGRUENDUNG des Antrags zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit.

Impressum - Rechtlicher Hinweis - English version

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