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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung
Wo stelle ich den Antrag?
Deutsche, die Ihren dauerhaften Wohnsitz ausserhalb Deutschlands haben, stellen den Antrag auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit bei Ihrer zustaendigen Auslandsvertretung.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag kann zwar grundsaetzlich formlos eingereicht werden. Ich empfehle jedoch, die bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder dem Bundesverwaltungsamt erhältlichen Antragsformulare zu verwenden (siehe Menuepunkt „Links“). die Begründung kann in einem gesonderten Schreiben formuliert werden.
Welche Unterlagen reiche ich ein?
Welche Unterlagen im Einzelnen eingereicht werden muessen haengt vom Einzelfall ab. In der Regel sind jedoch u.a. folgende Dokumente einzureichen:
· Antrag einschliesslich Begruendung ggf. mit Nachweisen
· Reisepass (beglaubigte Kopien)
· Aufenthaltserlaubnis fuer Australien (beglaubigte Kopien koennen ggf. bei verifizierter elektronischer Ausstellung entbehrlich sein)
Weitere Informationen findet man bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder dem Bundesverwaltungsamt(siehe Menuepunkt „Links“).
Es ist zu beachten, dass im Ausland übliche Beglaubigungen unter Umständen nur eingeschränkt anerkannt werden. Man sollte sich daher über die aktuelle Form der Beglaubigung beim Konsulat bzw. auf dessen website erkundigen (siehe „Links“).
Unter Umständen können abhängig vom Einzelfall auch weitere Dokumente erfoderlich bzw. sinnvoll sein wie z.B.
· Geburtsurkunde
· Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
Weitere Informationen sind auch bei der Auslandsvertretung erhaeltlich.
Wie begruende ich den Antrag?
Die Begruendung muss im wesentichen 2 Voraussetzungen darlegen und nachweisen:
· Deine Bindung nach Deutschland
· Gruende fuer den Erwerb der Australischen Staatsangehoerigkeit
Mehr hierzu unter dem Menuepunkt „Begruendung zum Beibehaltungsantrag“.
Was kostet der Antrag?
Aktuelle Informationen ueber die derzeit gueltigen Gebuehren erhaelst Du bei Deiner zustaendigen Auslandsvertretung oder beim BVA. Zur Zeit der letzten Bearbeitung dieser Website fielen folgende Gebuehren an:
· 255 EUR pro Person im Falle der Bewilligung des Antrages
· 51 EUR pro Kind bei gemeinsamen Antrag mit den Eltern
· Reduzierte Gebuehr im Falle der Ablehnung des Antrages (bisher 75%)
Die Mitteilung ueber die Kosten erhaelst Du nach Entscheidung des Antrags vom BVA.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungszeiten haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. Bis zum Jahr 2022 sind sie über die Jahre stetig von ursprünglich ca. 3 Monaten auf über ein Jahr angestiegen. Seit 2023 sind nun wieder vermehrt deutlich kürzere Bearbeitungszeiten von teilweise 3 bis 6 Monaten zu beobachten. Die gesamte Bearbeitungszeit ist schliesslich auch vom Einzelfall abhängig, insbesondere davon, ob die eingereichte Dokumentation vollständig und überzeugend ist. Letztlich muss man damit rechnen, dass die Bearbeitungszeiten Schwankungen unterliegen und sich ändern können.
Unter Umstaenden kann mit entsprechender Begruendung ausnahmsweise eine kuerzere Bearbeitungszeit beantragt werden. Es gibt allerdings kein formales Eilverfahren und das Bundesverwaltungsamt entscheidet im Einzelfall, ob ausreichende Gründe vorliegen, die eine eilige Behandlung rechtfertigen.
Wann kann ich die Australische Staatsangehoerigkeit beantragen?
Die Beibehaltungsgenehmigung ist nur für eine bestimmte auf der Beibehaltungsurkunde ausgewiesene Zeit gueltig (in der Regle 2 Jahre ab Ausstellung) und wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmaechtigten bzw. mit Übergabe der Beibehaltungsurkunde. Innerhalb der vorgegebenen Frist sollte die Australische Staatsangehoerigkeit erworben werden.
Bei dem Antrag zum Erwerb der Australischen Staatsangehoerigkeit ist zu beachten, dass die Einbuergerung auf keinen Fall erfolgen sollte, bevor man die Beibehaltungsurkunde in den Haenden haelt bzw. diese an den Antragsteller oder den Bevollmaechtigten uebergeben worden ist. Andernfalls riskiert man die Deutsche Staatsangehoerigkeit zu verlieren.
Weitere Informationen zur Begruendung des Antrags auf Beibehaltung der Deutschen Staatsangehoerigkeit findest Du unter dem Link