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Anschlussurkunde
Die erneute Beantragung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ich bitte zunächst die jüngsten Beiträge zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes und seine Auswirkungen auf das Beibehaltungsverfahren zu beachten (siehe Blog).
Lange Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge in Australien können für Besitzer einer Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) unter Umständen die Beantragung einer sogenannten “Anschlussurkunde”, also die erneute Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung, erforderlich machen.
Wird die (ursprüngliche) Beibehaltungsgenehmigung erteilt und an den Antragsteller übergeben, so ist deren Gültigkeit bis zu dem auf der Beibehaltungsurkunde ausgewiesenen Zeitpunkt befristet. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer muss die fremde Staatsangehörigkeit angenommen worden sein, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern. Erfolgt die Einbürgerung dagegen nach Ablauf der Gültigkeit, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Das Bundesverwaltungsamt in Köln empfiehlt daher auch, die Beibehaltung nur zu beantragen, wenn die Annahme der fremden Staatsangehörigkeit auch tatsächlich aktuell geplant ist.
Selbst bei relativ zeitnaher Einleitung des Einbürgerungsverfahren könnte aber nun die in der Praxis auf derzeit 2 Jahre begrenzte Gültigkeit der Urkunde zur Beibehaltungsgenehmigung knapp werden. Denn zumindest in Australien haben sich die Bearbeitungszeiten für australische Einbürgerungsanträge in den letzten Jahren deutlich verlängert und können knapp 2 Jahren bis zur tatsächlichen Einbürgerung in Anspruch nehmen (siehe Blog Eintrag "Australische Staatsbürgerschaft: Zu Bearbeitungszeiten Bewilligung").
Sollte die Zeit bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens nicht ausreichen, um die Einbürgerung vor Ablauf der Gültigkeit der bestehenden Beibehaltungsurkunde zu gewährleisten, so sollte man rechtzeitig (Das Bundesverwaltungsamt empfiehlt derzeit ca. 6 Monate) vor Ablauf der Frist eine neue Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern.
Hierfür muss nach bisheriger Verwaltungspraxis oft nicht noch einmal ein vollständiger Antrag mit Begründung und Anlagen vorbereitet und eingereicht werden, sondern es reicht ggf. in der Praxis oft die Bestätigung der Argumentation und Umstände des ursprünglich gestellten Beibehaltungsantrages, vorausgesetzt diese haben sich zwischenzeitlich nicht geändert, sowie eine kurze Begründung für die Verzögerung bzgl. der Einbürgerung.
Im einzelnen erfolgt das Verfahren für die Beantragung einer Anschlussurkunde derzeit mit einem speziellen Antragsformular, das postalisch direkt (nicht über die örtliche Auslandsvertretung) an das Bundesverwaltungsamt gesendet werden kann (Für weitere Informationen siehe die Website des Bundesverwaltungsamtes zu diesem Thema)
Ich bitte zunächst die jüngsten Beiträge zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes und seine Auswirkungen auf das Beibehaltungsverfahren zu beachten (siehe Blog).
Lange Bearbeitungszeiten für Einbürgerungsanträge in Australien können für Besitzer einer Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) unter Umständen die Beantragung einer sogenannten “Anschlussurkunde”, also die erneute Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung, erforderlich machen.
Wird die (ursprüngliche) Beibehaltungsgenehmigung erteilt und an den Antragsteller übergeben, so ist deren Gültigkeit bis zu dem auf der Beibehaltungsurkunde ausgewiesenen Zeitpunkt befristet. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer muss die fremde Staatsangehörigkeit angenommen worden sein, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern. Erfolgt die Einbürgerung dagegen nach Ablauf der Gültigkeit, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Das Bundesverwaltungsamt in Köln empfiehlt daher auch, die Beibehaltung nur zu beantragen, wenn die Annahme der fremden Staatsangehörigkeit auch tatsächlich aktuell geplant ist.
Selbst bei relativ zeitnaher Einleitung des Einbürgerungsverfahren könnte aber nun die in der Praxis auf derzeit 2 Jahre begrenzte Gültigkeit der Urkunde zur Beibehaltungsgenehmigung knapp werden. Denn zumindest in Australien haben sich die Bearbeitungszeiten für australische Einbürgerungsanträge in den letzten Jahren deutlich verlängert und können knapp 2 Jahren bis zur tatsächlichen Einbürgerung in Anspruch nehmen (siehe Blog Eintrag "Australische Staatsbürgerschaft: Zu Bearbeitungszeiten Bewilligung").
Sollte die Zeit bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens nicht ausreichen, um die Einbürgerung vor Ablauf der Gültigkeit der bestehenden Beibehaltungsurkunde zu gewährleisten, so sollte man rechtzeitig (Das Bundesverwaltungsamt empfiehlt derzeit ca. 6 Monate) vor Ablauf der Frist eine neue Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern.
Hierfür muss nach bisheriger Verwaltungspraxis oft nicht noch einmal ein vollständiger Antrag mit Begründung und Anlagen vorbereitet und eingereicht werden, sondern es reicht ggf. in der Praxis oft die Bestätigung der Argumentation und Umstände des ursprünglich gestellten Beibehaltungsantrages, vorausgesetzt diese haben sich zwischenzeitlich nicht geändert, sowie eine kurze Begründung für die Verzögerung bzgl. der Einbürgerung.
Im einzelnen erfolgt das Verfahren für die Beantragung einer Anschlussurkunde derzeit mit einem speziellen Antragsformular, das postalisch direkt (nicht über die örtliche Auslandsvertretung) an das Bundesverwaltungsamt gesendet werden kann (Für weitere Informationen siehe die Website des Bundesverwaltungsamtes zu diesem Thema)