Die Stellungnahme wird ebenfalls in einem Artikel des "The Guardian" anlässlich einer Zusammenfassung der geplanten Reformen aufgegriffen ( https://www.theguardian.com/australia-news/2017/jun/16/citizenship-law-changes-explainer-what-are-they-and-why-does-the-coalition-want-them)
Rechtsreferendar Johan von der Aue hatte in seinem Blog - Beitrag vom 29 Mai 2017 das rechtsstaatliche Prinzip der "Rechtssicherheit" im Lichte der jüngsten Reformen des australischen Staatsangehörigkeitsrechts thematisiert. In einer Veröffentlichung vom 15 Juni 2017 äußert auch der "Law Council of Australia" Bedenken gegen die Ausweitung ministerial Macht (https://www.lawcouncil.asn.au/media/media-releases/proposed-new-powers-over-aat-on-citizenship-decisions-risks-undermining-vital-checks-and-balances)
Die Stellungnahme wird ebenfalls in einem Artikel des "The Guardian" anlässlich einer Zusammenfassung der geplanten Reformen aufgegriffen ( https://www.theguardian.com/australia-news/2017/jun/16/citizenship-law-changes-explainer-what-are-they-and-why-does-the-coalition-want-them)
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Ein Beitrag von Rechtsreferendar Lucas Zoppke
Die Mitte April 2017 angekündigten und rasant umgesetzten Änderungen im australischen Staatsangehörigkeits- und Visa-Recht bleiben in den nationalen und internationalen Medien nicht unkommentiert, stoßen bisweilen auch auf deutliches Unverständnis. In der deutschsprachigen Berichterstattung wird etwa kommentiert, dass die Abschaffung des für ausländische Arbeitskräfte besonders populären 457-Visums nicht nur nachteilige Folgen für diese, sondern auch für die australische Wirtschaft erwarten lasse. Gerade in der Start-Up-Szene und bei großen Beraterfirmen, wo bis über 5% der Beschäftigten über temporäre Arbeitsvisa verfügten, sei eine nachteilige Einschränkung der Mobilität bereits spürbar und weiter zu befürchten (vgl. etwa Neue Züricher Zeitung, https://www.nzz.ch/wirtschaft/australische-arbeitsvisa-die-keule-macht-keine-gute-migrationspolitik-ld.1297219). Das Handelsblatt berichtet von gemischten Reaktionen aus der australischen Wirtschaft, aber gerade im Hotel- und Gaststättensektor von Missmut. Die Politik Turnbulls – „Australia First“ - ähnele zusehends dem US-amerikanischen Ansatz (vgl. http://www.handelsblatt.com/politik/international/visa-reform-australien-zuerst/19693456.html). Kritisch äußert sich zudem die englische Financial Times, die davor warnt, dass in Folge der Visa-Reform finanzstarke ausländische Investoren bzw. hoch-qualifizierte, einwanderungswillige Arbeitskräfte abgeschreckt werden könnten (vgl. https://www.ft.com/content/ec412a48-401d-11e7-9d56-25f963e998b2). Ein The-Guardian-Artikel berichtet verstimmt von der Kuriosität, dass nun auch Briten den eingeführten verschärften Englisch-und Charaktertest durchlaufen müssten, obwohl sie dieselbe Sprache sprechen würden und oft identische Vorfahren hätten (https://www.theguardian.com/australia-news/2017/apr/23/obviously-we-speak-english-brits-complain-about-australias-new-citizenship-crackdown). Die australischen News-Channel diskutieren noch unentschlossen, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen für die nationale Wirtschaft haben könnten. Ein erwartetes Fachkräftedefizit werde aber etwa von Universitäten und aus der Start-Up-Szene angemahnt (vgl. http://www.sbs.com.au/news/article/2017/05/29/migration-agents-lawyers-hit-back-claim-they-made-457-visa-proxy-permanent). Noch nicht verbindlich beschlossen, aber bereits angekündigt hat die australische Regierung inzwischen ein neues „Parent-Visa“, welches Visa-Inhabern gestattet, gegen Zahlung von bis zu 20.000$ ihre Eltern für maximal zehn Jahre nach Australien einwandern zu lassen (http://www.sbs.com.au/yourlanguage/hindi/en/article/2017/05/04/new-parent-visa-announced). Für Interessierte ist eine Zusammenfassung der Änderungen rund um das 457-Visa unter http://www.border.gov.au/Trav/Work/457-abolition-replacement abrufbar. Ein Beitrag von Rechtsreferendar Johan von der Aue
1. Einleitung Die erst kürzlich bekanntgegebenen Reformen des australischen Staatsbürgerschaftsrechts haben eine Welle der Unsicherheit, insbesondere bei Anwärtern und Inhabern des zeitlich begrenzten Arbeitsvisums (sogenanntes 457-Visum), hervorgerufen. Dies erklärt sich vor dem Hintergrund, dass die geplanten Änderungen nicht nur einige Erschwernisse mit sich bringen (vgl. Blogeintrag vom 21. April 2017), sondern auch weitestgehend unerwartet, in unüblicher Manier (über Facebook!) und in einer beispiellosen Plötzlichkeit in Kraft getreten sind: Bereits zwölf Stunden nach der Verkündung durch Prime Minister Turnbull sind bereits einige der geplanten Änderungen in Kraft getreten.[1] Die komplette Reform soll sukzessive bis März 2018 umgesetzt werden. Betroffen sind nicht nur jene Menschen, die beabsichtigten, nach dem 19/20. April 2017 einen entsprechenden Antrag zu stellen, sondern auch solche, über deren Antrag noch nicht entschieden worden ist. Insbesondere Letztgenannte müssen nun überlegen, ob sie ihren Antrag aufrechterhalten und, wenn nicht, ob die bislang verauslagten Kosten für das Verfahren zurückverlangt werden können. Ferner sind auch aktuelle Inhaber des 457-Visums betroffen. Zwar betonte die Regierung, dass die Reform bereits erteilte 457-Visa in ihrer Wirksamkeit nicht beträfe. Beruhigen dürfte diese Aussage die Betroffenen hingegen wenig, denn nach Ablauf des Visums rechneten viele fest mit dem bislang üblichen zeitnahen Erwerb eines Daueraufenthaltstitels. Nun müssen auch sie sich den verschärften Anforderungen stellen.[2] Gerade wenn durch Reformen existenzielle Interessen von Menschen betroffen sind, wirft dies die Frage auf, inwieweit solche Positionen schutzwürdig und schutzfähig sind. Die vorliegende Thematik bietet daher den Anlass, sich mit den allgemeinen Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu befassen. Der Beitrag versucht die jeweiligen Ausprägungen im deutschen und australischen Rechtssystem darzustellen, dabei Aspekte des Ausländerrechts aufzugreifen und auf die gegenwärtige Problematik zu reflektieren. 2. Definition und Herleitung der Begriffe a. Deutschland Unter Rechtssicherheit als übergeordneten, allgemeinen Begriff versteht man per Definition den Schutz des Vertrauens des einzelnen Staatsbürgers[3] in eine durch Rechtsordnung und Rechtspflege garantierte Rechtmäßigkeit.[4] Rechtssicherheit ist ein Kernelement des Rechtsstaates. Zu den Merkmalen der Rechtssicherheit gehört auch die Wahrung des Vertrauensschutzes. Unter Vertrauensschutz versteht man das Vertrauen des Bürgers in die Beständigkeit der Gesetze. Der Bürger soll sich darauf verlassen dürfen, dass sein auf eine bestimmte Rechtslage gegründetes Verhalten nicht durch eine Rechtsänderung anders bewertet wird und getroffene Dispositionen dadurch entwertet werden.[5] In Deutschland werden beide Grundsätze also letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III GG) abgeleitet. b. Australien Auch im australischen Rechtssystem sind die Begriffe Rechtssicherheit (legal certainty, natural justice) und Vertrauensschutz (legitimate/reasonable expectation) präsent. Sie lassen sich jedoch nicht in gleicher Weise aus der australischen Verfassung herleiten, sondern resultieren letztlich aus dem übergeordneten Konzept „Rule of law“ (Herrschaft des Rechts), welches oft mit dem Begriff des Rechtsstaates gleichgesetzt wird. Im Gegensatz zum Rechtsstaatsprinzip in Deutschland, findet „Rule of law“ jedoch keine ausdrückliche Erwähnung in der australischen Verfassung. Gleichwohl liegt es, nach Auffassung des obersten australischen Gerichts, dem High Court, der Verfassung als ungeschriebener Leitgedanke zugrunde.[6] 3. Ausprägung der Grundsätze im jeweiligen Rechtssystem Obwohl der australische Ansatz der „Rule of law“ in der Theorie dem deutschen Verständnis des Rechtsstaatsprinzips ähnelt, werden Rechtssicherheit und Vertrauensschutz in der Praxis nicht gleichermaßen gewährleistet. Eine Erklärung hierfür, kann in der grundlegenden Unterschiedlichkeit der beiden Rechtssysteme gefunden werden. a. Deutschland Im deutschen Rechtskreis, der durch das römische Recht geprägt worden ist, bestimmen die geschriebenen Gesetze das geltende Recht. Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind daher nicht nur in der Verfassung verankert, sondern prägen verschiedenste Regelungen in allen Rechtsgebieten. Ein prominentes Beispiel ist das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege, Art. 103 Abs. 2 GG, § 2 StGB). Die Bürger können sich darauf verlassen, dass ihre Handlungen keine strafrechtlichen Konsequenzen haben, soweit diese nicht im Zeitpunkt der Tat bereits strafbewährt waren. Auf dem für diesen Beitrag vornehmlich relevanten Gebiet des öffentlichen Rechts, äußern sich die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zunächst im Zusammenspiel mit dem verfassungsrechtlichen Willkürverbot zum Schutz der Bürger vor staatlichem Unrecht. Auch das allgemeine Rückwirkungsverbot (Prinzip der grundsätzlichen Unzulässigkeit rückwirkender Gesetze) und das Bestimmtheitsgebot (Gebot klarer und verständlicher Rechtsnormen) sind Ausdruck davon. Im Verwaltungsrecht, also im Staat-Bürger-Verhältnis, ist der Vertrauensschutzgrundsatz besonders bedeutsam. Er findet zum Beispiel dadurch Ausdruck, dass eine Rücknahme bzw. ein Widerruf eines Verwaltungsakts nur unter besonderen Voraussetzungen und bei fehlendem schutzwürdigen Vertrauen des Bürgers in den (Fort-) Bestand des Verwaltungsakts rechtmäßig ist (§§ 48, 49 VwVfG). Da die staatliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden ist (Art. 20 III GG), kann der Bürger seine auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gestützten Rechte auch praktisch einfordern, indem er die Instrumente des außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsschutzes in Anspruch nimmt. Diese Rechte stehen nach dem Grundgesetz „jedermann“, also auch Ausländern zu (Art. 19 Abs. 4 GG). Während also Staatsbürger und Ausländer denselben Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, zeigen sich im Einzelfall Unterschiede bei der Gewährung von Vertrauensschutz. Um diese zu verstehen, ist es hilfreich, sich die allgemeinen Voraussetzungen des Vertrauensschutzes vor Augen zu halten: Vertrauensschutz entsteht dort, wo eine Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, eine Person auf diese Vertrauensgrundlage tatsächlich vertraut hat und sein Vertrauen schutzwürdig ist. Eine Vertrauensgrundlage entsteht dabei grundsätzlich nur im Umfang einer gewährten Rechtsposition. Ein Ausländer, der aufgrund einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung im Land verweilen darf, kann sich gerade nicht darauf berufen, auf einen dauerhaften Verbleib vertraut zu haben, während ein deutscher Staatsbürger kraft seiner Staatsangehörigkeit darauf vertrauen darf, nicht ausgewiesen zu werden (vgl. Art. 16 Abs. 2 GG). An diesem Beispiel lässt sich erkennen, dass dem Vertrauen eines Ausländers nicht etwa weniger Gewicht beigemessen wird, sondern dass häufig von vornherein keine Basis für das Entstehen schutzwürdigen Vertrauens gegeben ist. Ist eine Vertrauensgrundlage erst einmal entstanden, so kommt es darauf an, ob dieses Vertrauen auch als schutzwürdig angesehen wird. Schutzwürdig ist es dann, wenn das Vertrauen auf die Rechtsposition im jeweiligen Einzelfall gewichtiger ist als das widerstreitende Interesse. Bei dieser Abwägung ist der Schutz des Vertrauens jedoch - unabhängig von der Staatsangehörigkeit – stets ein gewichtiger Faktor. Eine Ausnahme stellen Fälle dar, in denen dem Vertrauensschutz des Einzelnen eine Entscheidung des Gesetzgebers gegenübersteht. Hier ist Zurückhaltung geboten. Denn bewertet man das Vertrauen in den Bestand bestimmter gesetzlicher Regelungen zu hoch, so wäre der Gesetzgeber daran gehindert, durch Gesetzesänderungen auf veränderte Umstände zu reagieren. Der Gesetzgeber wird jedoch darauf bedacht sein, aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, bestimmte Gesetze erst nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit in Kraft treten zu lassen oder Entschädigungsregelungen vorzusehen. b. Australien Im Unterschied zu Deutschland, ist der australische Rechtskreis, welcher auf dem „Common Law“ basiert, jedoch vorwiegend auf richterliche Urteile in der Vergangenheit (deshalb auch häufig „case-law“ genannt), anstatt auf das geschriebene Recht gestützt. Auch wenn sich die Regulierung durch Gesetze in Australien auf dem Vormarsch befindet[7], ist die geschriebene Rechtsordnung noch weit weniger ausdifferenziert als in Deutschland. So kommt es, dass auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes weder explizit in der Verfassung noch in Gesetzen niedergelegt sind. Was hat dieser Unterschied nun zur Folge? Durch die fehlenden Vorgaben durch den Gesetzgeber, haben die Gerichte einen weitaus größeren Interpretationsspielraum bei der Gewichtung dieser Aspekte. Das führt zu einer schwer durchschaubaren Rechtsprechung, die sich je nach Rechtsgebiet mitunter sehr unterscheidet. Die Gerichte entschieden beispielsweise, dass sogar Strafgesetze rückwirkend angewendet werden dürfen und zur Verurteilung führen können.[8] Dies wäre in Deutschland aufgrund der Verfassung undenkbar und ist aber selbst mit dem Leitgedanken der „Rule of law“ nur schwerlich in Einklang zu bringen.[9] Abseits dieses Extrembeispiels werden Rechtssicherheit und Vertrauensschutz jedoch durchaus vom Gesetzgeber und den Behörden honoriert und notfalls von den Gerichten durchgesetzt. Im Kontext dieses Beitrages ist jedoch bemerkenswert, dass in gerichtlichen Streitigkeiten unter Privaten unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, als wenn auf einer Seite der Staat involviert ist. Während sich eine Privatpartei gegen die andere durchaus mit Erfolg auf vertrauensschutzrechtliche Aspekte berufen kann, gilt dies für den Rechtsschutz gegen staatliche Entscheidungen nur eingeschränkt.[10] Die Gerichte überprüfen lediglich, ob die Maßnahme eines Hoheitsträgers der Form nach korrekt zustande gekommen ist, jedoch nicht, ob sie inhaltlich richtig war. Dies mag aus „deutscher Sicht“ nicht ganz gerecht erscheinen, erklärt sich jedoch vor Hintergrund, dass es - anders als in Deutschland - gerade nicht Aufgabe der Gerichte sein soll, Handlungen umfassend in Frage zu stellen, die letztlich auf ein Gesetz und damit auf den Willen des Gesetzgebers zurückgehen.[11] Begründet wird dies damit, dass andernfalls die Effektivität und Flexibilität der Ministerien und der Verwaltung nicht gewährleistet werden könne.[12] Diese Aspekte scheinen also dem Vertrauensschutz übergeordnet zu sein. Ein alternativer Rechtsweg, der diese „Lücke“ ausfüllen soll, ist eine Überprüfung durch das Administrative Appeal Tribunal (AAT). Dieses, mit weitreichenden Zuständigkeiten ausgestattete Tribunal, ist der Exekutive zugeordnet und kein Gericht. Während die Gerichte Administrativentscheidungen, wie gezeigt, vorwiegend auf (formelle) Rechtsfehler überprüfen, kann das Tribunal die Entscheidung auch auf ihre inhaltliche Stimmigkeit überprüfen und beanstanden.[13] Ob das AAT dabei in ihren Entscheidungen so unabhängig und unbeeinflusst agiert wie ein Gericht, wird in Teilen bezweifelt.[14] In bestimmten Fällen können jedoch Entscheidungen des AAT wiederum von Gerichten überprüft werden oder sogar vom Minister überstimmt werden.[15] Eine Darstellung der Einzelfälle, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Der Rechtsweg steht auch in Australien Ausländern offen. Unterschiede zeigen sich, abgesehen vom zuvor Gesagten, in Gestalt von prozessualen Erschwernissen.[16] 4. Auswirkungen auf die Reformen Abschließend stellt sich die Frage, inwieweit die kürzlich erfolgten Änderungen der Visa- und Staatsangehörigkeitsbestimmungen im Hinblick auf die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu bewerten sind. Derzeitige Inhaber des 457-Visums können zunächst abwarten, ob die Reform in der jetzigen Gestalt vom Parlament abgesegnet wird. Sollte dies nicht geschehen, könnten sogar die alten Bestimmungen wiederaufleben.[17] Andernfalls könnte für Einige der Weg in die „permanent residency“ auf Dauer versperrt sein. Abwarten stellt sich für diejenigen als problematisches Unterfangen dar, deren laufendes Antragsverfahren aufgrund der Änderung nunmehr wenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Denn einerseits honoriert die Regierung das enttäuschte Vertrauen solcher Antragsteller, indem immerhin die Rückerstattung der Antragsgebühren in Aussicht gestellt wird.[18] Andererseits ist von einer Erstattung möglicher Anwalts- oder sonstiger Beratungskosten nirgends die Rede. Hinzu kommt, dass mit der Rücknahme des Antrags die Möglichkeit entfällt, die Entscheidung der Behörde anzufechten. Nicht wenige sind aber der Ansicht, dass die Änderung der Regularien keine rückwirkenden Auswirkungen auf bereits laufende Antragsverfahren haben dürfe.[19] Ob der Rechtsweg für die Betroffenen tatsächlich erfolgversprechend ist, muss bezweifelt werden. Unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Voraussetzungen des Vertrauensschutzes, dürfte es für derzeitige Inhaber des 457-Visums im Hinblick auf einen zukünftigen Aufenthaltstitel schon an einer Vertrauensgrundlage mangeln. Faktisch mögen viele darauf vertraut haben, dass ein Daueraufenthaltstitel im Anschluss zeitnah gewährt werden wird; in rechtlicher Hinsicht haben sie eine solche Rechtsposition jedoch mit dem Erwerb des 457-Visums nicht begründet. Bezüglich der laufenden Antragsverfahren ist es komplizierter. Hier durften die Antragsteller durchaus darauf vertrauen, dass die eingereichten Anträge nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage behandelt werden. Im Hinblick auf die eingeschränkte gerichtliche Kontrolle dürfte man dennoch zu dem Ergebnis gelangen, dass die Maßnahmen der Turnbull-Regierung nicht beanstandet werden können: Allein die Rückwirkung der Änderungen verstößt nicht gegen die ermächtigenden Gesetze. Auch liegt keine Kompetenzüberschreitung vor. Ob die Maßnahmen darüber hinaus im Hinblick auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz unfair oder ungerecht sind, liegt außerhalb der gerichtlichen Kontrolle, denn diese Bewertung ist in Australien dem Gesetzgeber überlassen. Das AAT, welche sich in Einzelfällen mit diesen Fragen auseinandersetzen könnte, wird sich realistischer Weise nicht flächendeckend gegen die Marschrichtung der Regierung wenden. 5. Zusammenfassung Sowohl Deutschland als auch Australien sind funktionierende Rechtsstaate. Die Kernelemente der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes werden beachtet und können auf unterschiedlichen Wegen effektiv eingefordert werden. Während das Grundverständnis also weitestgehend gleich ist, zeigen sich dennoch Unterschiede, die im Wesentlichen auf Folgendes zurückzuführen sind: In Deutschland ist die Verfassung von oberster Bedeutung und viele Aspekte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind durch das (Grund-)Gesetz vordefiniert. In Australien sind Rechtssicherheit und Vertrauensschutz stärker vom Ermessen des Gesetzgebers abhängig und nur beschränkt gerichtlich überprüfbar. Zwar wird der australische Gesetzgeber nicht durch widersprüchliche oder willkürliche Entscheidungen den Unmut des Volkes auf sich ziehen wollen. Die aktuelle Debatte zeigt jedoch auch: Gerade dort wo es politisch opportun erscheint, besteht die Gefahr, dass die Entscheidungsträger den Werten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu Lasten einer Minderheit bedenklich wenig Bedeutung zukommen lassen. [1]http://www.huffingtonpost.com.au/2017/04/19/immigration-lawyers-blindsided-by-unprecedented-457-changes_a_22046854/. [2] http://www.afr.com/news/457-visa-applications-not-grandfathered-from-changes-20170428-gvuuak. [3] Der Begriff des (Staats-)Bürgers ist hier und im Folgenden nicht im technischen Sinne zu verstehen. [4] Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf., 3. Aufl. 2015. [5] Ebenda. [6] Australian Communist Party v Commonwealth (1950) 83 CLR 1 at 193. [7] Oxford University Press: The Australian Legal System. [8] Polyukhovich v Commonwealth HCA 32 (1991). [9] http://www.ruleoflaw.org.au/retrospective-legislation-and-the-rule-of-law/. [10] Justice Nye Perram, General Principles of Law in Civilian Legal Systems. [11] C. Talagala, The doctrine of ultra vires and judicial review of administrative action. [12] Minister for Immigration, Local Government and Ethnic Affairs v Kurtovic (1990) 21 FCR 193. [13]http://www.aat.gov.au/about-the-aat/engagement/speeches-and-papers/the-honourable-justice-garry-downes-am-former-pre/tribunals-in-australia-their-roles-and-responsib. [14]http://www.abc.net.au/news/2017-05-16/peter-dutton-blames-politics-over-blocked-bid-to-deport-refugees/8530060. [15] http://www.lawhandbook.org.au/2017_12_01_13_review_rights/. [16] Ebenda. [17] https://www.tssimmigration.com.au/migration-news/blog/major-australian-citizenship-changes. [18] https://www.border.gov.au/WorkinginAustralia/Documents/abolition-replacement-457.pdf. [19] http://www.munrodoig.com.au/australia-first-a-summary-of-the-457-visa-changes/. Ein Beitrag von Rechtsreferendar Lucas Zoppke
Vor wenigen Tagen hat die australische Regierungspartei einen mit weitreichenden Konsequenzen für Migranten verbundenen Gesetzesänderungsvorschlag für das australische Staatsbürgerschaftsrecht vorgestellt. Die nachfolgend dargelegten Änderungen betreffen einer Bekanntmachung des Australian Department of Immigration and Border Protection folgend bereits sämtliche Einbürgerungs-Anträge ab dem 20. April 2017 (https://www.border.gov.au/Trav/Citi/am-i-eligible)! Eckpfeiler der Gesetzesreform sind eine stärkere Überprüfung der Bewerber auf deren Identifikation mit den australischen Werten, höhere Anforderungen an den abzulegenden Englisch-Test sowie ein verlängerter permanenter Aufenthalt der Bewerber in Australien als Grundvoraussetzung. Im selben Zuge plant die Regierung zudem die Ersetzung der populären 457 Visa. Hierzu im Einzelnen: Die Reform sieht unter anderem vor, dass Migranten, die nach der australischen Staatsangehörigkeit streben, zuerst darzulegen haben, inwiefern sie die „australischen Werte“ verkörpern. Dies beinhaltet im Einzelnen etwa Fragen dazu, wie sich der Bewerber zur Religionsfreiheit, der Kinderehe oder der geschlechtlichen Gleichbehandlung positioniert. Darüber hinaus soll der Bewerber aber auch darlegen, dass er Anstrengungen zur Eingliederung in die australische Gesellschaft vorgenommen hat. Dies müsse beispielsweise durch eine Arbeitsstelle belegt werden oder den Umstand, dass die Kinder des Bewerbers in das australische Schulsystem eingegliedert sind. Ausschlussgründe für die Einbürgerung seien vor allem dokumentierte Vorfälle häuslicher Gewalt oder die Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität. Ferner sollen anhand eines überarbeiteten Englisch-Tests die Sprachfertigkeiten der Bewerber genauer überprüft werden können. Im Einzelnen soll der Test umfangreiche Schreib-, Lese- und Höraufgaben umfassen. Der Anspruch an die Sprachfertigkeiten der Bewerber wird nach dem Regierungsentwurf einem IELTS Level 6 entsprechen. Der Änderungsvorschlag beinhaltet ferner eine Erhöhung des allgemeinen Aufenthaltserfordernisses vor der angestrebten Einbürgerung, was bedeuten soll, dass ein Bewerber für die Beantragung der australischen Staatsangehörigkeit vier Jahre permanenten Aufenthalt (permanent residence) in Australien vor Antragstellung zur Einbürgerung nachweisen können muss. Die bisherige Reglung setzte vom Antragsteller voraus, 4 Jahre in Australien gelebt zu haben, einschließlich der letzten 12 Monate als “permanent resident”. Es ist des Weiteren vorgesehen, das 457 Visa in seiner jetzigen Form abzuschaffen und durch zwei temporär begrenzte Visa zu ersetzen. Das bisherige 457 Visa stellt ein Business Visa für ausländische (Fach)-Arbeitskräfte und ihre Familien dar, welches auf vier Jahre begrenzt ist. Nach Ansicht der Regierung um Prime Minister Turnbull sei die Vergabe der 457 Visa in den vergangenen Jahren ausgeufert. Australische Arbeitskräfte müssten durch eine stärkere Regulierung der vergebenen Aufenthaltsgenehmigungen stärker geschützt werden. Durch die angestrebten Änderungen soll zuerst lediglich ein auf zwei Jahre begrenztes Visum erteilt werden, welches die Anforderungen an das Bewerberprofil bezüglich dessen Qualifikation im Gegensatz zum 457 Visa deutlich heraufsetzen soll. In einem zweiten Schritt erst könne dann ein auf vier Jahre begrenztes Visum erteilt werden, welchem aber umfangreiche „Background checks“ vorangehen sollen. Von den Änderungen nicht betroffen sind hingegen Inhaber eines bereits erteilten 457 Visa. Deren Gültigkeit soll von der Reform nicht berührt werden. Nachweise und weiterführende Informationen finden Sie unter unter anderem unter:
Teile der CDU und CSU sehen sich aufgrund der konfliktträchtigen Wahlkampfauftritte der türkischen Regierung in Deutschland darin bestätigt, dass sich die doppelte Staatsbürgerschaft nicht bewehrt habe. Auch im Falle des inhaftierten Journalisten Yücel stünde die doppelte Staatsbürgerschaft einem effektiven Einschreiten der deutschen Regierung entgegen. Das Thema wird womöglich im kommenden Wahlkampf erneut vermehrt aufkochen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in mehreren Artikeln deutscher Zeitungsmedien, etwa in einem Artikel aus dem „Spiegel“ vom 24.03.2017 (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-will-doppelpass-einschraenken-angela-merkel-zu-kompromiss-bereit-a-1140272.html)
oder in einem Artikel aus „ZEIT ONLINE“ vom 14.03.2017 (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/doppelte-staatsbuergerschaft-angela-merkel-cdu-csu-wahlkampf). Ein Beitrag von Rechtsreferendarin Frau Katharina Friedrich
Donald Trump hat in den ersten Wochen seiner Amtszeit vor allem durch seine Executive Orders (= Präsidentendekrete) in der Welt Aufsehen erregt.[1] Unter anderem hat er dabei durch ein Dekret im Januar 2016 die Einreisebestimmungen in die U.S.A. aus muslimischen Ländern für 90 Tage verschärft. Dieses Dekret wurde zwar durch ein gerichtliches Urteil gekippt, aber in einem am 6. März unterzeichneten Dekret, das am 16. März 2016 in Kraft tritt, bestimmte er erneut, dass die Visa für Bürger aus 7 muslimischen Ländern (Iran, Jemen, Sudan, Somalia, Sudan, Syrien) für 90 Tage ausgesetzt werden. Obwohl dies möglicherweise nicht unmittelbar deutsche Staatsangehörige betrifft, führt seine Politik auch zu Unsicherheiten bei den in den USA lebenden deutschen Staatsangehörigen.[2] A. Was sind überhaupt Executive Orders/Dekrete? Insbesondere dass Trump ohne Rücksprache mit dem Kongress so schnell handeln kann, war für viele Deutsche ungewohnt. Als amerikanischer Präsident kann Donald Trump zur Ausübung seiner Executive Power, die ihm aufgrund des Art. 2 der amerikanischen Verfassung garantiert wird, Executive Orders bzw. Dekrete erlassen.[3] Das sind keine Gesetze, sondern Anweisungen des Präsidenten an die Verwaltungsbeamte, wie sie ihre Gesetze umsetzen sollen. Diese sind auch ohne Rücksprache mit dem Kongress bindend und stellen das mächtigste und wirkungsvollste Mittel eines amerikanischen Präsidenten dar. B. Wären Executive Orders durch den Bundeskanzler auch in Deutschland möglich? In Deutschland sind Executive Orders vergleichbar mit Rechtsverordnungen. Zum Erlass von diesen können nach Art. 80 I GG grundsätzlich nur die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder die Landesregierungen durch Bundesgesetze ermächtigt werden. Ein deutscher Bundeskanzler kann somit keine Verordnungen erlassen. C. Welche Auswirkungen hat dies auf die Deutschen Staatsangehörigen in USA/ deutsche Staatsbürgerschaftsrecht? Die wachsende Unsicherheit innerhalb der in den USA lebenden deutsche Staatsangehörigen führt möglicherweise dazu, dass viele Deutsche um ihre Aufenthaltsgenehmigung bzw. eine erschwerte Wiedereinreise fürchten und nun vermehrt Anträge auf Erhalt der U.S.-amerikanischen und Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen könnten. Als Argumente könnte die Unbeständigkeit der politischen Lage hinsichtlich der Aufenthaltspolitik und die damit einhergehende Angst angeführt werden. Stellen aber Donald Trumps Dekrete und die damit einhergehende allgemein erhöhte Rechtsunsicherheit überhaupt eine geeignete Argumentation für die Begründung eines Beibehaltungsantrags dar? Zur Begründung des Beibehaltungsantrags aus dem Ausland müssen nach § 25 II StAG zum einen fortbestehende Bindungen an Deutschland und zum anderen „konkrete“ Nachteile, die durch den Erwerb der anderen Staatsbürgerschaft vermieden bzw. beseitigt werden, dargelegt und nachgewiesen werden.[4] Dabei muss es sich um konkrete, individuelle Nachteile handeln, die nicht alle deutschen Staatsangehörigen, sondern die Lebensumstände eines einzelnen Antragsstellers betreffen. Das bedeutet, dass nur solche Nachteile berücksichtigungsfähig sind, die in zeitlich-sachlichem Zusammenhang mit der Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft entstehen würden.[5] Vor diesem Hintergrund ist nun fraglich, inwiefern sich Donald Trumps Dekrete konkret und individuell auf den einzelnen deutschen Staatsangehörigen nachteilig auswirken können. In dem Dekret Ende Januar hatte Donald Trump bestimmt, dass Visa für Bürger aus dem Irak, Iran, dem Jemen, Libyen, Somalia, dem Sudan und Syrien für 90 Tage ausgesetzt werden sollen. Dieses Dekret sorgte deshalb vor allem zu viel Aufregung, weil dabei auch Green Card Besitzer und Doppelstaatler nicht ausdrücklich ausgenommen wurden und diese um ihre Wiedereinreise fürchteten. Auch viele deutsche Doppelstaatler hatten Angst um eine erschwerte Einreise in die U.S.A., wenn sie eine der davon betroffenen Staatsbürgerschaften besaßen.[6] Allerdings räumte kurz Zeit später U.S.-Heimatschutzminister John Kelly ein, dass Doppelstaatler kein Problem bei Einreisen hätten, wenn sie einen Pass aus einem nicht problematisch eingestuften Land besäßen.[7] Das Dekret wurde allerdings im Februar 2016 durch einen U.S.-Bundesrichter aufgehoben[8] und auch die Berufung dagegen blieb erfolglos[9]. Daraufhin unterzeichnete Donald Trump nun am 6. März ein neugefasstes Dekret, das am 16. März in Kraft tritt, in dem nun ausdrücklich Doppelstaatler und Personen von dem Einreisestopp ausgenommen wurden, die schon ein Visum besitzen.[10] Somit kann wohl grundsätzlich angenommen werden, dass deutsche Staatsangehörige wohl eher weniger von dem Dekret betroffen sein werden und es daher auch nicht zur Begründung des Beibehaltungsantrags herangezogen werden kann. Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Einzelner betroffen ist, dies ist aber dann im konkreten Einzelfall abzuwägen. Daneben stellt sich noch die Frage, ob die durch Trumps Einreisepolitik allgemein erhöhte Rechtsunsicherheit einen ausreichenden Grund für den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft darstellt. Die bisherige Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass eine allgemein erhöhte Rechtsunsicherheit nicht als ausreichenden Grund für einen Beibehaltungsantrag gesehen wird. Allein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung von eines in der Zukunft liegenden Ereignisses, wie z.B. von Erwerbschancen, reicht als Begründung nicht aus. [11] Dies ist auch auf diesen Fall übertragbar. Alleine die Möglichkeit, dass es zu einer Erschwernis hinsichtlich des Aufenthalts oder der Einreise kommen kann ist noch nicht konkret genug. Der Antragssteller muss in seinem Beibehaltungsantrag konkret individuelle Nachteile für den Erwerb der anderen Staatsbürgerschaft vorbringen, die auf seinen persönlichen Lebensumständen beruhen.[12] Die allgemein erhöhte Unsicherheit betrifft allerdings nicht nur den einzelnen Antragssteller, sondern die Allgemeinheit. Das Erfordernis eines individuell konkreten Nachteils wird somit nicht erfüllt und kann daher vermutlich nicht Grundlage der Begründung des Antrags sein. Allerdings muss letztlich auch gesagt werden, dass Fallkonstellationen eines Einzelnen nicht auszuschließen sind, die geeignet sind die Beibehaltung in einem solchen Fall zu rechtfertigen. Abschließend kann gesagt werden, dass die Dekrete von Donald Trump und die allgemein erhöhte Rechtsunsicherheit einen Beibehaltungsantrag vermutlich nicht ausreichend genug begründen werden. Daher sollte bei der Begründung von diesem auf eine konkretere und individuellere Argumentation zurückgegriffen werden. Allerdings kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass durchaus Einzelne konkret individuell betroffen sein können, was dann aber in dem jeweiligen Fall abzuwägen ist. [1] http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-01/donald-trump-us-praesident-regierung-dekrete http://www.focus.de/politik/ausland/usa/trump-regiert-per-dekret-warum-obama-die-vorlage-fuer-trumps-regierungs-irrsinn-liefert_id_6567252.html [2]http://www.spiegel.de/politik/ausland/donald-trumps-einreiseverbot-bleibt-ausgesetzt-berufungsgericht-a-1133928.html [3] http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-01/donald-trump-us-praesident-regierung-dekrete http://cicero.de/weltbuehne/us-praesident-mit-der-lizenz-zum-dekret [4] http://www.australien.diplo.de/contentblob/4395762/Daten/4965966/MerkblattBVABBGs.pdf [5]https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20170303_VwV_StAG_3._Fortschreibung_vom_03.03.2017.pdf [6] [7] http://www.sueddeutsche.de/politik/usa-unter-praesident-trump-deutsche-doppelstaatler-duerfen-wohl-doch-in-usa-einreisen-1.3358859 [8]http://www.spiegel.de/politik/ausland/donald-trump-und-einreiseverbot-us-bundesrichter-stoppt-dekret-a-1133151.html [9] http://www.n-tv.de/politik/Berufungsgericht-weist-Trumps-Eilantrag-ab-article19688231.html [10]https://www.heise.de/tp/features/Trump-ordnet-neues-Einreiseverbot-mit-Schwaechen-an-3645559.html http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/donald-trump-erlaesst-neues-einreiseverbot [11]https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20170303_VwV_StAG_3._Fortschreibung_vom_03.03.2017.pdf [12] http://www.australien.diplo.de/contentblob/4395762/Daten/4965966/MerkblattBVABBGs.pdf Das derzeitige Verfahren zur Annahme der australischen Staatsbürgerschaft ist erneut in die politische Diskussion geraten. Im Kontext der Terroranschläge in Berlin und Istanbul sowie der vereitelten Anschläge in Melbourne, entzündet sich wieder eine Debatte um die Verschärfung der Bedingungen der Einbürgerung in Australien.
Veränderungsvorschläge reichen von einer Überarbeitung der Fragen des derzeitigen “citizenship test”, über die Einführung von Bürgschaften bzw. Bürgen für den Antragsteller nach Schweizer Vorbild, bis hin zu dem Vorschlag einer Verlängerung der Anwartschaftszeit für die Einbürgerung in Australien von mindestens 10 Jahren. Weitere Details hierüber finden sich in den folgenden Artikeln aus “The Sydney Morning Herald”, “SBS” und “The Australian”. Wieder einmal entzündet sich der Streit um die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland. Der in 2014 errungene Kompromiss der grossen Koalition erlaubte den sogenannten “Doppelpass” in eng gefassten Grenzen. Die CDU beschloss nun einen erneuten politischen Vorstoss wonach sich Kinder von Migranten in Deutschland künftig wieder zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden sollen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in einem Artikel aus dem “Spielgel Online” vom 07.12.2016 "Doppelte Staatsbürgerschaft - Kritik am Doppelpass - das sind die Fakten”
Die SPD präsentiert den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes für Deutschland nach dem Vorbild des Einwanderungspunktesystems aus Kanada. Aber auch Deutsche, die in Australien über die sogenannte “Skilled Migration” eingewandert sind, wird das Punktesystem bekannt vorkommen. Mehr darüber in einem Artikel aus der “Zeit” von Tilman Steffen vom 07.11.2016 "Migration nach Punkten".
Nach dem “Brexit” sind Immer mehr Briten verunsichert und beantragen die deutsche Staatsbürgerschaft. Mehr darüber im “Spiegel” in dem Artikel “Immer mehr Briten wollen Deutsche werden”.
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