Das vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedete Gesetzt zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 2. Februar 2024 vom Bundesrat gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet (siehe Beschluss des Bundesrats: www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1041/59.html).
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Am 19 Januar 2024, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts mit 382 Stimmen gegen 234 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen. Der Gesetzentwurf sieht generell die Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor und macht damit den Weg für die doppelte Staatsbürgerschaft frei (Weitere Einzelheiten siehe Lesung des Bundestages). Nach dem der Gesetzentwurf den Bundestag passiert hat muss das Gesetz noch verkündet werden und soll nach dem Entwurf drei Monate danach in Kraft treten. Dies könnte also bereits Anfang des 2. Quartals geschehen. Danach wäre es dann nach dem Gesetz nicht mehr erforderlich eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Bis dahin bleibt es allerdings bei der aktuellen Rechtslage. Das BMI hat einen Zeitstrang zum Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, den 11. Dezember 2023, haben sich Sachverständige über die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auseinandergesetzt (siehe Veröffentlichung des Bundestages). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (siehe 20/9044) sieht unter anderem vor, bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen. Im folgenden einige ausgewählte Einschätzungen von Experten aus der Zusammenfassung des Bundestages:
Die Anerkennung der Mehrstaatigkeit wurde von Prof. Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin begrüßt. Dies zeige, dass in Deutschland künftig gleichberechtigte Teilhabe unabhängig von der Herkunft gelten solle. Trotz viele positiver Veränderungen werde die Situation der mehr als 126.000 von Staatenlosigkeit betroffenen Menschen in Deutschland durch das Gesetz nicht hinreichend erfasst, kritisierte Christiana Bukalo vom Verein Statefree. Sie forderte eine explizite Nennung von Staatenlosigkeit im Staatsangehörigkeitsgesetz. Dagegen kritisierte Ferdinand Weber von der Universität Göttingen, dass mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit eine „Ineinssetzung von soziokultureller Identität mit Pässen betrieben“ werde. Es irritiere, „wie selbstverständlich die Anhänger des Doppelpasses diesen als Ausdruck von Modernität feiern und die Kritik als latent nationalistisch abtun, obgleich der Doppelpass seinerseits eine ethnokulturelle Herkunftslandbindung perpetuiert“, heißt es in seiner Stellungnahme. Es stimme keineswegs, dass der Doppelpass in einem „modernen“ Einwanderungsland selbstverständlich ist, befand Weber. Ulrich Vosgerau, Privatdozent der Universität Köln, hielt die weitere „Modernisierung“ des Staatsangehörigkeitsrechts „weder für sinnvoll noch für verfassungsgemäß“. Sie schade staatlichen Interessen und füge dem deutschen Volk Schaden zu, sagte er. Klar sei, dass jemand mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeschoben werden könne. Das sei schon jetzt mit Blick auf die Aktivitäten des Remmo-Clans, der Silvester-Straftaten junger Männer mit Migrationshintergrund und der antisemitischen Demonstrationen ein Problem, „weil die alle eingebürgert sind“, sagte Vosgerau. (hau/11.12.2023). Im folgenden einige ausgewählte Stellen aus der Zusammenfassung des Bundestages:
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 30. November 2023, mit der Erleichterung des Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit befasst. Die Abgeordneten haben erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (20/9044) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Die Innenministerin ging auch auf die antisemitischen Demonstrationen in Deutschland in den vergangenen Wochen ein. Für die Einbürgerung werde ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung „ohne Wenn und Aber“ gefordert. „Wer sich antisemitisch betätigt, darf kein Deutscher werden“, machte sie deutlich. Dieses Stoppschild sei schon lange vor dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober im Gesetzentwurf verankert worden. Es gelte auch für alle, die Israel das Existenzrecht absprechen. „Sollte sich im weiteren Verfahren zeigen, dass es im Gesetz dazu Änderungsbedarf gibt, stehe ich dem ausdrücklich offen gegenüber“, sagte Faeser. Von einem „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ sprach Alexander Throm (CDU/CSU). „Daran ist auch nichts modern“, fügte er hinzu. Es sei denn, man bezeichne den Verzicht auf eigene innerstaatliche Interessen zukünftig als modern. „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“, sagte Throm. Auf Ablehnung stößt bei der Union auch die geplante Akzeptanz einer Mehrstaatlichkeit bei der Einbürgerung. Das sei generell falsch, befand Throm. Deutschland, so Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen), sei ein Einwanderungsland, dessen offene Gesellschaft „seine Einheit nur in Vielfalt gestalten kann“. Dennoch liege die Einbürgerungsquote im EU-Vergleich weit hinten. „Deshalb kürzen wir die Einbürgerungsfristen, während die Voraussetzungen gleichbleiben“, sagte sie. Als einen Meilenstein bezeichnete Polat die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit, die der Lebensrealität vieler Menschen gerecht werde. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) sieht in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts „im Lichte unserer Interessen“. Gökay Akbulut (Die Linke) begrüßte den Gesetzentwurf. Derzeit lebten fast zwölf Millionen Menschen in Deutschland, die nicht Staatsbürger seien und von politischer Teilhabe ausgeschlossen seien. Daher sei das Gesetz richtig. Erst die Staatsbürgerschaft eröffne den Menschen eine langfristige Perspektive für ihr Leben in Deutschland. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsvorschlägen. So plädiert er unter anderem für eine ausdrückliche Klarstellung, dass auch „geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Dem stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu und empfiehlt, diese Unvereinbarkeit für „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ festzuschreiben. (hau/sto/30.11.2023) Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes24/8/2023 Nachdem das Innenministerium im Mai diesen Jahres einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes veröffentlicht hat und Länder, Verbände sowie andere Institutionen hierzu Stellung genommen haben, hat die Koalition sich nun geeinigt und dem Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser zugestimmt. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Mehrstaatigkeit möglich sein soll.
Im nächsten Schritt wird der Entwurf nun in den Bundestag eingebracht. Wenn das Gesetz die erforderliche Zustimmung erhält, kann es in Kraft treten. Nach Auskunft der deutschen Presse geht Innenministerin Nancy Faeser davon aus, dass dies idealerweise bereits im Januar kommenden Jahres geschehen könnte (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/staatsangehoerigkeitsrecht-102.html). Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Länder und Verbände haben nun die Gelegenheit zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Entwurf sieht vor, den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufzuheben. Einbürgerungen sollen danach künftig generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en) soll daher nicht mehr notwendig sein. Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit soll auch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und entsprechend damit das Instrument der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 StAG) wegfallen. Gesetzesänderungen zu § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz, also das Verfahren zur Einbürgerung ehemaliger Deutscher (Wiedereinbürgerung), sind in dem Entwurf nicht vorgesehen (mit Ausnahme der sich implizit aus § 8 StAG ergebenen Änderungen). Zu der unterschiedlichen Verfahrenspraxis für Anträge bei Verlust vor bzw. nach dem 1. Januar 2000 nimmt der Entwurf nicht Stellung. Der Entwurf ist auf der Internetseite des Bundesinnenministerium einsehbar (siehe Link). Seit einigen Wochen beobachte ich zunehmend deutlich kürzere Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit. Lag die Bearbeitungszeit meiner Beobachtung nach für einen Beibehaltungsantrag noch vor einigen Wochen in der Regel bei mindestens einem Jahr oder auch länger, so weisen die jüngst entschiedenen Fälle Bearbeitungszeiten von 3 bis 6 Monaten auf.
Mehrheit der Deutschen scheint Entwurf zu einer Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes abzulehnen13/3/2023 Die Mehrheit der Deutschen scheint den Plänen der Koalition zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes kritisch gegenüber zu stehen (siehe Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 10. März “Leichtere Einbürgerung: Mehrheit sieht Reformpläne kritisch”).
Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen 59 Prozent der Befragten den Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ab. Es scheint nach wie vor Uneinigkeit innerhalb der Koalition zu den Plänen zu geben. Insbesondere die FDP fordert weiterhin Nachbesserungen (siehe auch meinen vorherigen Artikel vom 24 Februar 2023). Zur Erinnerung:
Unter der Überschrift “Migration, Teilhabe und Staatsangehörigkeitsrecht” formuliert der Koalitionsvertrag unter anderem beabsichtigte Änderungen in der Immigrationspolitik und dem Staatsangehörigkeitsrecht. Der Koalitionsvertrag beabsichtigt in diesem Zusammenhang auch ein “modernes Staatsangehörigkeitsrecht” zu schaffen (siehe hierzu im Detail den Blog-Beitrag vom 28/11/2022). Nachdem die Koalition letztes Jahr einen Gesetzesentwurf zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts angekündigt hatte liegt mittlerweile ein Referentenentwurf des Innenministeriums zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor, der nun anderen Ressorts der Bundesregierung zur Prüfung vorliegt. Nach dieser Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung wird anschließend ein Gesetzesentwurf in die parlamentarische Beratung und in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingeführt. Nach Veröffentlichungen der deutschen Presse scheint der Entwurf grundsätzlich auch die Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit bzw. die doppelte Staatsbürgerschaft vorzusehen. Daraufhin ist nun erneut Kritik an Bestandteilen der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aufgekommen, sowohl außerhalb der Koalition von CDU/CSU und AFD als auch innerhalb der Koalition von der FDP. Nach Auffassung von CDU-Chef Friedrich Merz bleibt die doppelte Staatsbürgerschaft ein Problem. „Das sind doppelte Loyalitäten. Wir finden, wir sollten vorsichtig damit umgehen.“ so Merz (https://www.cdu.de/artikel/zuwanderung-braucht-klare-regeln). Doppelte Staatsbürgerschaften sollten nicht zum “Regelfall” werden (https://www1.wdr.de/nachrichten/schnellere-einbuergerung-deutsche-staatsbuergerschaft-100.html). Für die FDP ist klar: Erst muss das Einwanderungsrecht modernisiert werden – dann das Staatsbürgerschaftsrecht. FDP-Präsidiumsmitglied Christian Dürr sagt: „Uns geht es um die richtige Reihenfolge“ (https://www.fdp.de/richtige-reihenfolge-fuer-moderne-einwanderungspolitik). Und die AFD strebt -meiner Ansicht nach wohl nicht ganz überraschend, aber deswegen nicht weniger bedauerlich- sogar noch eine Verschärfung des bisherigen Staatsangehörigkeitsrechts und eine Rückkehr zum vor dem Jahr 1991 geltenden Rechtszustand an (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-de-staatsangehoerigkeit-931458). Einzelne Abgeordnete aus den Reihen der Koalition haben sich nun im Internet auf konkrete Anfragen von Bürgern bereits über den Inhalt und Zeitplan des Entwurfs, auch mit Blick auf die Beibehaltungsgenehmigung geäußert. Dies scheint zu Unsicherheit und Rückfragen seitens von Bürgern geführt zu haben, die derzeit die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit planen und einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Erwägung ziehen. Die Pläne der Koalition, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und eine doppelte Staatsbürgerschaft zur ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern, ist unzweifelhaft eine spannende und meiner Ansicht nach grundsätzlich begrüßenswerte politische Entwicklung. Allerdings sollte man meiner Auffassung nach aufpassen, nicht dem Gesetzgebungsprozess vorzugreifen und Bürger sollten vorsichtig sein, für sich Tatsachen auf Grundlage eines Referentenentwurfs zu schaffen bevor klar ist, in welcher Form letztendlich Änderungen zum Staatsangehörigkeitsrecht gesetzlich verabschiedet werden. Ob und gegebenenfalls wie sich die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tatsächlich ausgestalten wird, bleibt abzuwarten. Mit dem Referentenentwurf des Innenministeriums ist dieser Prozess nun konkret eingeleitet worden und steht am Beginn des Gesetzgebungsverfahren. Nachdem der Entwurf von den anderen Ressorts/Ministerien geprüft und gegebenenfalls überarbeitet worden ist, fließt dieser in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein. Einzelne Abgeordnete haben die Hoffnung bzw. Zuversicht geäußert, dass der Prozess im Sommer diesen Jahres abgeschlossen sein wird und dann ein Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitrechts verabschiedet sein wird. Ob bzw. in welcher Form und gegebenenfalls wann es zu einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes kommen wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Staatsbürgerschaftsrechts rückt nach Auskunft des Bundesinnenministeriums näher. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll schon bald fertig sein.
Unter der Überschrift “Migration, Teilhabe und Staatsangehörigkeitsrecht” formuliert der Koalitionsvertrag unter anderem beabsichtigte Änderungen in der Immigrationspolitik und dem Staatsangehörigkeitsrecht. “Um neue Potenziale für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu erschließen, beschlossen die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag, dass Menschen aus anderen Ländern in Deutschland leichter studieren oder eine Ausbildung machen können.” Der Koalitionsvertrag beabsichtigt in diesem Zusammenhang auch ein “modernes Staatsangehörigkeitsrecht” zu schaffen (hierzu im Detail den Blog-Beitrag vom 25/11/2021). Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundesinnenministeriums nun angekündigt. Unter anderem wurden folgende Punkte dabei hervorgehoben: Die Einbürgerung in Deutschland soll insbesondere für die Menschen erleichtert werden, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben. Die bisher geforderte Anzahl an Aufenthaltsjahren in Deutschland soll verkürzt werden (auf 5 Jahre). Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll die Anzahl der Jahre noch weiter verkürzt werden. Auch die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen schneller die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Und für Menschen in Deutschland, die älter als 67 Jahre alt sind, sollen die formellen Sprachnachweise erleichtert werden. Erleichtert werden soll auch die Einbürgerung in Deutschland unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, d.h. die aktuell geltende Pflicht zur Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft soll bei Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen. Die Ankündigungen des Innenministeriums ernteten bereits scharfe Kritik von CDU und CSU (siehe zu den Ankündigungen der Koalition und der Kritik von CDU und CSU auch den Artikel in www.tagesschau.de). Es bleibt nun abzuwarten, was konkret im Gesetzentwurf stehen wird und natürlich was letztendlich als Gesetz verabschiedet wird. Wie bereits im Blog-Beitrag vom 25/11/2021 erwähnt, scheinen die beabsichtigen Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts auf den ersten Blick primär den Zweck verfolgen zu wollen, die beabsichtigte Stärkung der Partizipation der Einwanderungsgesellschaft in Deutschland zu unterstützten. Damit scheinen sich die beabsichtigten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in erster Linie an Ausländer zu richten, die in Deutschland einwandern möchten oder bereits in Deutschland leben. Im Ausland lebende Deutsche scheinen dagegen nicht Ziel der Reformbemühungen zu sein. Dennoch könnten sich natürlich entsprechende Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts auch auf im Ausland lebende Deutsche auswirken und unter Umständen eine doppelte Staatsbürgerschaft, also in diesem Fall die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft durch einen deutschen Staatsbürger, erleichtert werden, insbesondere dann, wenn das Grundprinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ganz abgeschafft werden sollte. Dies könnte sich dann natürlich auch auf den aktuell noch erforderlichen Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit auswirken, sei es dass dieser erleichtert wird oder dessen Erfordernis vielleicht sogar ganz entfällt. Ob und gegebenenfalls welche Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet werden und wie sich diese dann eventuell auf das Verfahren zur Beibehaltungsgenehmigung auswirken, ist noch immer unklar. Bis dahin bleibt es nach wie vor bei den aktuell geltenden Vorschriften zum Verfahren für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutsche Staatsangehörigkeit. |
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