Nun beobachte ich in den letzten Tagen leider zunehmend, dass in Einzelfällen Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vorübergehend vom Bundesverwaltungsamt nicht weiter bearbeitet werden unter Verweis auf die deutsche Amtssprache und mit dem Hinweis darauf, dass für die weitere Bearbeitung entsprechende Übersetzungen von amtlich zugelassenen Übersetzern nachgereicht werden müssen.
Dies ist meiner Beobachtung nach bisher erst eine relativ junge Entwicklung seit einigen wenigen Wochen und die deutschen Konsulate nehmen meines Wissens bisher immer noch Anträge zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit auch ohne Übersetzungen von englischsprachigem Unterstützungsmaterial an und leiten es auch an das Bundesverwaltungsamt weiter. Es bleibt daher unter Umständen noch Raum für Hoffnung, dass dies nur eine vorübergehende Verwaltungspraxis des Bundesverwaltungsamt ist und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder die Vorlage von englischsprachiger Dokumentation für den Beibehaltungsantrag ausreichend sein wird.