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"Die Länder setzen sich in einem heute beschlossenen Gesetzentwurf für die Zulassung der Mehrstaatigkeit in Deutschland ein. Hierzu wollen sie den geltenden Grundsatz aufheben, nach dem Einbürgerungswillige im Fall des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Damit entfiele zudem die Legitimation für die sogenannte Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht. An die Stelle des geltenden restriktiven Grundsatzes will der Bundesrat eine Regelung setzen, die den Anforderungen einer Einwanderungsgesellschaft besser entspricht..." weiter zum Artikel
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Neuer Artikel im Handelsblatt vom 05/07/2013 zur doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland10/7/2013 Der Vorstoß zur doppelten Staatsbuergerschaft in Deutschland hat derzeit kaum Aussicht auf Erfolg, denn im Bundestag haben Union und FDP die Mehrheit. Weiter zum Artikel...
"Bei der Besteuerung, im Wirtschaftsleben und bei der Migration brauchen wir eine eindeutige Haftbarkeit der Akteure. Daher ist die Zugehörigkeit zu einem Staat nur etwas wert, wenn sie unteilbar ist...." weiter zum Artikel
Das Podolski-Dilemma: Ganz deutsch oder gar nicht
Donnerstag, 06.06.2013 Der Bundestag hat bereits über das Optionsrecht bei derStaatsangehörigkeit beraten. Für Freitag steht der „Doppelpass“ auf der Agenda des Bundesrates. Darf der Staat von Menschen verlangen, sich formal von ihren Wurzeln zu trennen?....weiter zum Artikel "Kinder ausländischer Eltern - vor allem aus der Türkei - müssen sich bei Volljährigkeit für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Ein Änderungsantrag der Opposition scheiterte am Widerstand der Regierungsparteien.
"Unwürdig und absurd", so kritisierte SPD-Politiker Thomas Oppermann das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht am Mittwoch (05.06.2013). Nach derzeitigem Recht müssen sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die ihrer Eltern annehmen wollen...." weiter zum Artikel 12/03/2013: Lutz Steinhaus als Experte bei SBS Radio zum Thema "Beibehaltungsgenehmigung":
http://www.sbs.com.au/yourlanguage/german/highlight/page/id/257616/t/Dual-citizenship-is-it-worth-it "Wie man Menschen mit mehr als einem Pass nicht behandelt" (How not to treat people with more than one passport). Weiter zum Artikel...
06/03/2013
Beitrag ueber das Thema "mehrere Staatsangehörigkeiten" bei SBS Radio: http://www.sbs.com.au/podcasts/yourlanguage/german/episode/255056/German-Australian-or-even-both Auszug aus dem Artikel:
Soll die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert werden? Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist dafür, die Kanzlerin dagegen, die CSU kanzelt das Vorhaben ab. Die deutsche Staatsbürgerschaft sei "kein Ramschartikel", sagt CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt SPIEGEL ONLINE. Zurückhaltend fiel am Dienstag noch der Kommentar von Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz aus: "Es gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit. Dafür gibt es gute Gründe." Weiter zum Artikel ... Der ein oder andere Deutsche Auswanderer mag bei der Beantwortung dieser Frage und dem Versuch, Wohnsitz, Nationalitaet, Staatsangehoerigkeit bzw. Staatsbürgerschaft auseinanderzuhalten schon einmal ins Schleudern gekommen sein.
Was ist also eigentlich der Unterscheid zwischen den Begriffen Wohnsitz, Nationalität, Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft? Die Rechtsordnungen verschiedener Länder haben unterschiedliche Übersetzungen, Interpretationen und Anwendungsbereiche für diese Begriffe. Der „Wohnsitz“ oder im Englischen die „residency“ beschreibt in der Regel den Ort an dem man sich auf Dauer niedergelassen hat. Man „wohnt“ daher dort und hat seinen Wohnsitz in dem Land, in dem man sich dauerhaft aufhält unabhängig davon ob man diesem Land auch „angehoert“. So kann man seinen Wohnsitz in Australien haben, ohne notwendigerweise die Australische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Welchem Land man „angehört“ wird dagegen üblicherweise durch die Staatsangehörigkeit oder im Englischen die „citizenship“ bestimmt. Der Begriff der „Angehoerigkeit“ deutet bereits darauf hin, dass es sich hier um eine engere rechtliche Verbingung ähnlich einer Mitgliedschaft mit dem jeweiligen Staat handelt. Die Staatsangehörigkeit beschreibt daher ein rechtliches Verhaeltnis bzw. die Zugehörigkeit einer Person zu seinem Land. Aus dieser Zugehoerigkeit bzw. rechtlichen Beziehung zwischen Buerger und Staat erwachsen wiederum „staatsbürgerliche“ Rechte und Pflichten, wie z.B. das Recht zu Waehlen oder die Wehrpflicht. Betrachtet man insofern die „Staatsbürgerschaft“ als Oberbegriff für die sich aus der „Staatsangehörigkeit“ ergebenen Rechte und Pflichten, so scheinen die Begriffe „Staatsangehörigkeit“ und „Staatsbürgerschaft“ auseinanderfallen zu können. Z.B. kann jemand die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber seines staatsbürgerliches Wahlrechts durch Urteil entzogen sein. Juristen haben sich lange über die unterschiedliche Bedeutung der Begriffe „Staatsangehörigkeit“ und „Staatsbürgerschaft“ gestritten. Dem gemeinen „(Staats)buerger“ (oder sollte ich sagen „Staatsangehörigen“?) mag jedoch zum Trost gesagt sein, dass die Unterscheidung zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit kaum noch praktische Bedeutung hat. In Deutschland verwendet das Gesetz den Begriff der „Staatsangehörigkeit“, so z.B. im Grundgesetz oder im Staatsangehörigkeitsgesetz. Im übrigen werden aber beide Begriffe synonym verwendet. Dennoch, die Verwirrung wäre nicht vollständig, ohne auf den Begriff der „Nationalität“ eingegangen zu sein. Wenn Du mal Deinen Reisepass aufschlägst, wirst Du die Kategorie „Staatsangehörigkeit, Nationality“ finden. Der Umstand, dass der Deutsche Begriff der „Staatsangehörigkeit“ mit „Nationality“ ins Englische übersetzt wird, könnte darauf hindeuten, dass das Deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen Nationalität und Staatsangehörigkeit macht. Tatsächlich findet sich die Unterscheidung auch nicht ausdrücklich im Gesetz. Nach Par. 1 StAG ist „Deutscher“ im Sinne dieses Gesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Andererseits scheint aber die Eigenschaft „Deutscher“ (Staatsbürger) zu sein, nicht notwendigerweise von der Deutschen Staatsangehörigkeit abhängig zu sein. Denn Deutscher ist nach dem Grundgesetz (Art. 116 GG), wer „die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder...“. Es gibt also scheinbar auch noch andere Möglichkeiten „Deutscher“ zu sein als über die „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Dabei wird unter anderem auf die „deutsche Volkszugehörigkeit“ abgestellt. Schaut man sich die lateinischen Wurzeln des Begriffs „Nationalität“ an, so scheinen diese in der Tat auf einen Verweis zur Volkszugehörigkeit hinzudeuten, denn „Natio“ bedeutet Geburt, Herkunft bzw. Volk. In anderen Rechtordnungen gibt es deutliche rechtliche Unterscheidungen bezüglich der Begriffe Staatsangehörigkeit“ bzw. „citizenship“ und Nationalität bzw. „Nationality“, etwa in den USA oder UK. Dabei wird oft der Begriff „Nationality“ verwendet, um einer ethnische oder kulturellen Zugehörigkeit Ausdruck zu verleihen. Teilweise werden mit dem Begriff „Nationality“ Rechte verbunden, die nur bestimmten „citizens“ zustehen. Auch in Ausweisdokumenten wird in einigen Staaten zusätzlich zur Staatsangehörigkeit die Nationalität angegeben. Es scheint also international keine einheitliche Anwendungspraxis hinsichtlich der Begriffe „Nationalitaet, Staatsangehoerigkeit bzw. Staatsbürgerschaft“ zu geben. Wie soll man dann aber in der Praxis mit ihnen umgehen? Wenn Du das nächste mal gefragt wirst “Woher kommst Du?“ und etwas mehr Zeit hast, dann antworte doch einfach mal mit „das kommt drauf an“. |
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November 2020
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